a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2002 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 10.313.547,26 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 2.580.581,87 €
Soll-Einnahmen insgesamt 12.894.129,13 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 12.777.994,73 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 2.580.581,87 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 15.358.576,60 €
- Soll-Fehlbetrag 2.464.447,47 €
b) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2003 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 10.075.337,37 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 3.672.850,06 €
Soll-Einnahmen insgesamt 13.748.187,43 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 13.402.132,40 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 3.672.850,06 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 17.074.982,46 €
- Soll-Fehlbetrag 3.326.795,03 €
c) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2004 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 10.043.707,11 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 2.714.918,86 €
Soll-Einnahmen insgesamt 12.758.625,97 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 14.157.181,09 €
- Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 2.714.918,86 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 16.872.099,95 €
- Soll-Fehlbetrag 4.113.473,98 €
d) Gemäß § 101 NGO wird dem Samtgemeindebürgermeister für die Jahresrechnungen 2002 bis 2004 Entlastung erteilt.
(Bei Behandlung dieses Punktes nimmt Samtgemeindebürgermeister Kamlage in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales Platz)
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (28 Ja-Stimmen):