Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10

1.  Die im Entwurf vorliegende Zielvereinbarung zu konkreten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung – Erhöhung der Realsteuerhebesätze - im Zusammenhang mit der Gewährung von Bedarfszuweisungen wird beschlossen.

 

2. Bei Gewährung einer Bedarfszuweisung durch das Land Niedersachsen auf der Grundlage der Zielvereinbarung werden die Landesmittel entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2004 an die Mitgliedsgemeinden weitergeleitet.


Samtgemeindebürgermeister Kamlage bezieht sich auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt und erläutert nochmals den Sachverhalt. Nach der im Entwurf vorliegenden Zielvereinbarung belaufen sich die Mehreinnahmen durch die Anhebung der Realsteuerhebesätze bei den Mitgliedsgemeinden auf rd. 338.000 €. Nach Rücksprache mit dem Innenministerium werden diese Mehreinnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die gesamte Bedarfszuweisung zu erhalten. Bei der Samtgemeinde sind somit weitere Überlegungen notwendig, um eine Erhöhung der Einnahmen bzw. Senkung der Ausgaben dauerhaft zu erzielen.

Bei den Personalausgaben werden in den nächsten Jahren erhebliche Einsparungen erzielt, da Stellen von Mitarbeitern, die sich zurzeit in Altersteilzeit befinden, nicht wiederbesetzt werden. In der Zielvereinbarung könnte festgehalten werden, dass diese Stellen im Stellenplan mit dem Vermerk „KW“ (künftig wegfallend) gekennzeichnet werden. Bis zur Sitzung des Rates wird mit dem Innenministerium geklärt, ob dies ausreicht.

 

Weiter wird von Samtgemeindebürgermeister Kamlage ausgeführt, dass erst jetzt ein weiteres Kriterium für die Bewilligung der Bedarfszuweisung vom Innenministerium mitgeteilt wurde. Danach darf auf Samtgemeindeebene der Zuschussbedarf für freiwillige Aufgaben 1,5 % der Ausgaben abzüglich Fehlbeträge nicht überschreiten. Eine Aufstellung des Zuschussbedarfs 2004 im Verwaltungshaushalt nach Aufgabenkategorien für den Samtgemeindebereich ist erst am 12.06.2006 per E-Mail eingegangen. Danach beläuft sich der Zuschussbedarf für freiwillige Aufgaben auf rd. 418.000 €. Eine Abstimmung dieser Aufstellung mit den tatsächlichen Gegebenheiten wird zurzeit vorgenommen, da bereits festgestellt wurde, dass sich unter den Aufgabenkategorien für freiwillige Aufgaben auch einige Pflichtaufgaben befinden.

 

Beigeordneter Bertke teilt mit, dass alles unternommen werden sollte, um die Bedarfszuweisung zu erhalten. Auch „KW“-Vermerke im Stellenplan werden sicherlich mitgetragen. Hinsichtlich des Zuschussbedarfs für freiwillige Aufgaben sollte nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Freibäder nur begrenzt als freiwillige Leistung gesehen werden können. Bei Schließung eines Freibades ist auch die Infrastruktur betroffen. Andere Einnahmen und auch Arbeitsplätze z.B. im Bereich Fremdenverkehr/Tourismus würden wegfallen.

 

Beigeordneter Trütken verweist auf die im Strategiepapier vorgesehenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, die auch noch in die Zielvereinbarung mit aufgenommen werden könnten.


Nach eingehender Aussprache empfiehlt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig (10 Ja-Stimmen):