Nach Feststellung des Sitzverlustes von Ratsfrau Eva-Maria Wagener geht der freiwerdende Sitz im Samtgemeinderat auf Frau Ursula Skubsch über. Samtgemeindebürgermeister Trütken weist Frau Skubsch gem. § 60 i.V.m. § 43 NKomVG durch Verlesen der §§ 40 bis 42 NKomVG auf die ihr obliegenden Pflichten hin. Diese Pflichten umfassen:
- § 40 Amtsverschwiegenheit
- § 41 Mitwirkungsverbot
- § 42 Vertretungsverbot
Anschließend verpflichtet Samtgemeindebürgermeister Trütken Ratsfrau Skubsch nach § 60 NKomVG förmlich per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.