Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 22

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau stellt den Sitzverlust von Frau Eva-Maria Wagener gem. § 52 Abs. 2 i. V. m. § 52 Ab. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG fest.

 

                                                            (SG/SGR/03/2015 vom 02.07.2015, S. )

 

Der Ratsvorsitzende bedankt sich bei Frau Wagener für die Mitarbeit im Samtgemeinderat und überreicht zusammen mit Samtgemeindebürgermeister Trütken einen Blumenstrauß.

 

Frau Eva-Maria Wagener verabschiedet sich und nimmt im Zuhörerraum Platz. Den freigewordenen Sitz im Samtgemeinderat nimmt nun Frau Ursula Skubsch ein.


Frau Eva-Maria Wagener erläutert ausführlich die Beweggründe, die sie veranlasst haben, ihr Mandat niederzulegen. Sie bringt ihre Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass niemand aus Rat oder Verwaltung mit ihr über diese Entscheidung gesprochen habe. Viele Einwohner jedoch hätten Bedauern und Verständnis ausgedrückt und ihre Ratsarbeit gelobt. Weiterhin betont sie, dass ein Weg gefunden werden müsse, der Politik und Verwaltung transparent mache. Außerdem müssten die Bürger das Recht haben, Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. In ihrem Bemühen, die geplanten Windparks nicht in der aktuellen Form umzusetzen, habe sich die politische Gemeinschaft gegen sie gestellt. Nach ihrer Meinung seien hier Planungen mit Steuergeldern verabschiedet worden, die einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten könnten. Eine von Bürgerinitiativen des Landkreises eingereichte Normenkontrollklage sei vom Oberverwaltungsgericht angenommen und mit einem Aktenzeichen versehen worden, so Frau Wagener. Sie werde sich daher weiterhin als Mitglied einer Bürgerinitiative für eine starke Gemeinschaft einsetzen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (22 Ja-Stimmen):