- Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung zur verkürzten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird zugestimmt.
- Der Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet Am Fürstenauer Mühlenbach“ einschließlich Begründung, Schalltechnische Beurteilung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung Fledermäuse, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung und Wassertechnische Voruntersuchung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zur verkürzten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (20 Ja-Stimmen):