Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Auf Grundlage der bisher gefassten und erläuterten Regelungen wird noch kein formeller „Mähplan“ aufgestellt, sondern zunächst sollen die diesjährigen Erfahrungen abgewartet werden.


In Sitzung des Rates vom 19. November 2014 ist im Bezug auf das Mähen der Wegeseitenräume der Beschluss gefasst worden, dass für das Jahr 2015 ein Mähplan erstellt werden und die Straßen und Wege mit hohem Verkehrsaufkommen weiterhin öfter gemäht werden sollen. Bei reinen landwirtschaftlichen Wegen sollte zukünftig  2 - 3 mal gemäht werden.

 

Auch im Jahr 2015 werden die erforderlichen Mäharbeiten im Ortsbereich Berge von Herrn Werner Kuls aus Berge durch einen Schlepper mit Schlegelmulcher vorgenommen. Herr Kuls stimmt zu Vegetationsbeginn die jährlich zu bearbeitenden Bereiche mit der Gemeinde Berge ab. Wie bereits erläutert werden in Berge, Gemeindeteil Grafeld die Mäharbeiten zweimal jährlich durch den Bauhof der Gemeinde Berge erledigt. Hierfür wird ein Schlepper mit Mulchmäher von der Firma Martin Grave aus Fürstenau geliehen, da keine entsprechenden Geräte auf dem Bauhöfen der Samtgemeinde Fürstenau vorhanden sind. Für die zu bearbeitenden Bereiche werden die Mäharbeiten im Zeitraum von Anfang Mai bis Ende Oktober eines Jahres vorgenommen.

 

Im Rahmen der letztmaligen Beratungen ist Bezug auf die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit (vom 01. April bis zum 15. Juli) genommen worden, wonach die letztjährigen Mäharbeiten auch in diesen Zeiten getätigt worden sind. Hierbei sollten für zukünftige Mäharbeiten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden. Demgegenüber steht allerdings die Verkehrssicherungspflicht einer Kommune, die für die entsprechenden Verkehrsbereiche die jeweiligen Pflegemaßnahmen durchführen muss, damit es nicht zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern kommt. Es ist anzumerken, dass seitens der Landes- und Kreisstraßenmeistereien die Mäharbeiten entlang der jeweiligen Kreis- und Landesstraßen bereits durchgeführt werden, um den hoch stehenden Aufwuchs an Gräsern etc. zu entfernen

 

Auf Nachfrage beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover ist der Verwaltung der Gemeinde Berge mitgeteilt worden, dass entsprechende Pflegemaßnahmen (auch während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 01. April bis zum 15. Juli) vorgenommen werden dürfen, wenn man für die jeweiligen Teilbereiche eine Erforderlichkeit erkennen könne, da es sich bei den Wegeseitenräumen um Verkehrsflächen handelt. Dies bedeute, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (z.B. der Einsichtnahme für den Kreuzungs- und Kurvenbereich, Freischneidung Leitpfosten, Begegnungsverkehr etc.), die jeweilige Kommune im Rahmen der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht tätig werden muss, wobei man in naturnahen Bereichen (z.B. Im Mersch etc.), die verkehrstechnisch nicht sonderlich stark frequentiert werden, der jeweilige Schnitt erst nach der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vorgenommen werden sollte. Demnach ist Herrn Kuls mitgeteilt worden, dass lediglich befestigte und hoch frequentierte Straßen- und Wegeseitenräume gemäht werden sollen und die Teilbereiche wie „Im Mersch,, ebenso Wege in den Gemeindeteilen Dalvers, Hekese und Anten, erst nach der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit (nach dem 15. Juli) gemäht werden sollen. Des Weiteren sollten die Bereiche, in den bereits gemäht worden ist, erst wieder bei hohem bzw. starkem Aufwuchs gepflegt werden. Sobald es die Verkehrssicherungspflicht aber erfordert, werden weiterhin die Mäharbeiten zeitunabhängig durchgeführt.

 

Bevor zeit- und kostenaufwendig ein Mähplan erstellt wird, wird vorgeschlagen, zunächst die diesjährigen Erfahrungen abzuwarten, so Bürgermeister Brandt.

 

Ratsfrau Oehmann möchte sich auf diesem Wege dafür bedanken, dass für die Neuausrichtung unbürokratisch gehandelt worden ist. Da die sensiblen Bereich wie „Im Mersch“ nicht gemäht werden würden, könne man durchaus feststellen, dass Liegekuhlen vorhanden sind und die Wegeseitenräume auch von den Tieren genutzt werden.

 

Beigeordneter Hömme fragt an, was unter der Definition „stark frequentiert“ zu verstehen ist, da dies doch näher zu benennen sei. In dem Zusammenhang sollte von Herr Kuls zukünftig beim erstmaligen Mähen der Flächen ein Plan mitgenommen werden, um die jeweiligen Strecken einzuzeichnen. Dadurch habe man eine Art „Mähplan“, welcher für die Folgejahre genutzt werden könne.