Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat beschließt mehrheitlich (11 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen):

 

Aus Sicht der Gemeinde Berge bestehen gegen die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau weder Bedenken noch Anregungen.


Mit Schreiben vom 19. Mai 2015 hat die Samtgemeinde Fürstenau mitgeteilt, dass der Samtgemeindeausschuss in seiner Sitzung am 29. April 2015 unter anderem beschlossen hat, den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung nebst Anlagen, Umweltbericht und Artenschutzbeitrag gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Planungsziel:

 

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 den Aufstellungsbeschluss vom 26.September 2013 insofern geändert, als für die in der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2004 für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013 dargestellten Gebiete, die für die Festlegung als Vorranggebiete für Windenergienutzung geeignet erscheinen, eine 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen ist mit dem Ziel, im Samtgemeindegebiet Windkonzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3  Baugesetzbuch (BauGB) darzustellen. Mit der Planung soll eine geordnete Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich des Samtgemeindegebietes erreicht werden. Die Ausweisung von „Konzentrationszonen“ stellt außerdem ein hohes Maß an Planungssicherheit für die Anwohner – insbesondere der Außenbereichslagen – dar, da alle möglichen Windstandorte im Samtgemeindegebiet abschließend und verbindlich festgelegt werden.

 

Folgende Dokumente stehen Ihnen online zur Verfügung:

 

  • Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
  • Entwurfsbegründung mit Anlagen zum gesamträumlichen Planungskonzept der Samtgemeinde Fürstenau (Kriterienkatalog, Planungsraumanalyse, Potentialflächen pp.)
  • Umweltbericht mit Anlagen
  • Artenschutzbeitrag

 

Die Entwurfsunterlagen sind unter folgender Adresse abrufbar:

 

http://ipw-webshare.de:80/files/public-docs/2015-05-08_Offenlegung.zip

 

oder im Internet unter der Adresse:

 

www.fuerstenau.de/Aktuelles (Verfahrensstand Windenergie)

 

Ein Auslegungsexemplar befindet sich auch zur Einsichtnahme im Gemeindebüro.

 

Auf dem Gebiet der Gemeinde Berge sind der Teilbereich 45.1 (Bereich Gemeindeteile Grafeld und Ohrte/Ohrtermersch) und der Teilbereich 45.3 (Bereich Gemeindeteil Hekese) als „Sondergebiete“ für Windenergieanlagen ausgewiesen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind durch die Öffentlichkeit gegen das Gebiet 45.3 - „Haff in Hekese“ keine Einwendungen erhoben worden. Gegen das Gebiet 45.1 - „Ohrtermersch“ gab es insgesamt 10 Einwendungen, davon eine aus dem Gemeindegebiet Berge, teilt Bürgermeister Brandt mit.

 

Das fortgeschriebene RROP ist durch das Niedersächsische MI genehmigt worden, wobei derzeit ein Normenkontrollverfahren nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angestrebt wird. Die Zulässigkeit wird vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg derzeit noch geprüft, so dass das RROP nach derzeitiger Rechtslage wirksam ist. Nun muss im Planverfahren eine Anpassung im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fürstenau erfolgen, um dann wiederum auf Gemeindeebene (vorhabenbezogene) Bebauungspläne erlassen zu können. Es erfolgen weitere Erläuterungen zum derzeitigen Verfahrensstand.