Sitzung: 08.06.2006 Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: FG 20/034/2006
Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2006 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 433.500 €
von 4.172.400 €
auf 4.605.900 €
erhöht,
die Ausgaben um 3.360.900 €
von 4.841.700 €
auf 8.202.600 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 2.927.400 €
von 669.300 €
auf 3.596.700 €
erhöht,
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 1.237.000 €
von 1.140.400 €
auf 2.377.400 €
erhöht,
in § 2
den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) nicht ändert,
in § 3
den bisherigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
in § 5
die Steuersätze nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Samtgemeindeoberamtsrat Weymann erläutert die wesentlichen Positionen des I. Nachtragshaushaltsplanes.
Der Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: