Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Im Bereich der Koppelstraße zum Grundstück 39 ist eine Straßenlaterne aufzustellen. Das Alten- und Pflegezentrum St.-Reginenstift erstattet der Stadt Fürstenau 50 % der Gesamtkosten.


Während der Bereisung fand die Besichtigung des Standortes der zusätzlich beantragten Straßenlaterne an der Koppelstraße statt.

 

Die Mitglieder des Straßen- und Wegeausschusses sprechen sich dafür aus, im Bereich der Koppelstraße zum Grundstück 39 eine weitere Straßenlaterne aufzustellen unter der Voraussetzung, dass das Alten- und Pflegezentrum St.-Reginenstift der Stadt Fürstenau 50 % der Gesamtkosten erstattet.

 


Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Straßen- und Wegeausschuss einstimmig (9 Ja-Stimmen):