Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Zunächst sind die Spielplätze an der Görlitzer Straße und Filmer-Lange-Straße zurück zu bauen. Auf dieser Grundlage kann dann über weitere Aufhebungen von Spielplätzen beraten werden.  


Die Mitglieder des Straßen- und Wegeausschusses konnten sich während der Bereisung ein Bild von den Spielplätzen Glatzer Straße, Görlitzer Straße sowie Filmer-Lange-Str. machen.

 

Samtgemeindeamtsrätin Kolosser teilt mit, dass mit dem Rückbau des Spielplatzes an der Görlitzer Straße begonnen werden sollte. Der Verwaltung liegen bereits zwei Anträge für eine Folgenutzung des Spielplatzes vor. Sie weist darauf hin, dass eine Nutzungsänderung eine Bebauungsplanänderung erforderlich macht. Sie schlägt vor, zunächst ein Schild aufzustellen, dass beabsichtigt ist, diesen Spielplatz zurückzubauen und dann die Reaktionen der Anwohner abzuwarten.

 

Nach längerer Aussprache sprechen sich die Fraktionen dafür aus, zunächst die Spielplätze an der Görlitzer Straße und Filmer-Lange-Straße zurück zu bauen. Anschließend soll dann über weitere Aufhebungen von Spielplätzen beraten werden. 

 

 

Anmerkung:

 

Eine Vereinbarung mit den Eheleuten Heike und Pavel Horák, Filmer-Lange-Str. 11, Fürstenau, für die Nutzung des Wegegrundstücks der Stadt Fürstenau, Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstück 468, liegt nicht vor. Den Eheleuten Horák wurde das Grundstück mit einer Größe von 33 m² inzwischen zum Kauf angeboten. Der Rat der Stadt Fürstenau berät über den Verkauf in seiner Sitzung am 30.06.2015.


Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Straßen- und Wegeausschuss einstimmig (9 Ja-Stimmen):