Herr Rott fragt, wie weit der Planungsbereich am Regenrückhaltebecken reicht.

 

Bürgermeister Brandt ergänzt, dass die Gemeinde Berge den Teilbereich hinter dem Regenrückhaltebecken bis zur Höhe der im Gemeindeeigentum stehenden Ackerfläche (hinter dem ALDI-Markt) ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.  

 

Zuhörer: Gibt es einen Zeitplan, wann mit einer Verlegung der „Friedrich-Segler-Straße“ gerechnet werden kann?

 

Bürgermeister Brandt: Nein, nur insoweit, dass die Maßnahme voraussichtlich 2016 umgesetzt werden soll. Aufgrund des bestehenden Planverfahrens können derzeit aber keine konkreten Zeiträume benannt werden.

 

Zuhörer: Warum wird die Kompensationsfläche im Bereich des jetzigen Parkplatzes so groß beziehungsweise was soll darauf gemacht werden.

 

Bürgermeister Brandt: Der Flächeneigentümer hat sich im Rahmen der Planungen dazu bereiterklärt, dass die Fläche zur Kompensation genutzt wird und dadurch bepflanzt werden kann. Es wird keine Grünfläche entstehen. Die Bepflanzungen sollen gleichzeitig einen Schutz für die bestehende Wohnbebauung darstellen.

 

Zuhörer: Die Gesamtkonzeption sieht eine Verkehrsberuhigung (Knick in der Straße „Upberg“) vor, wobei, wenn der Streckenverlauf in Richtung Sportplatz so bleibt, man das Verkehrskonzept überdenken sollte, nicht dass die Wirkung der Verkehrsberuhigung verfehlt wird. Ebenso sei es wichtig, dass die jetzigen Schrottlagerplätze umgelegt werden.