Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

  1. Der Rat der Gemeinde Berge beschließt für die im Vorentwurf dargestellten Flächen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“ in Berge aufzustellen.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Berge stimmt dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“ in Berge zu und beschließt auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Berge hat bei der Samtgemeinde Fürstenau die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“ in Berge beantragt. Die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“ in Berge sind aus folgenden Gründen erforderlich:

 

 

 

 

Geplant ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Osterweiterung Höfener Esch“, da mehrere Investoren den (unbeplanten) Bereich ihr Interesse bekundet haben und dort bisher keine baurechtlichen Regelungen (Bebauungsplan etc.) getroffen worden sind. Hierbei soll unter anderem für den Ausbau des Einzelhandels eine langfristige Entwicklungsmöglichkeit gewährleistet sein. Aufgrund der geplanten Festsetzung als „GEe“-Gebiet (eingeschränktes Gewerbegebiet) für die gewerbliche Nutzung, wie sie auch im „MI“-Gebiet zulässig ist, hat man die Möglichkeit auf entsprechende Gewerbeansiedlungen zu reagieren. In den Planungsbereich ist die Einmündung der L 60 – „Hauptstraße“ in die Höfener-Esch-Straße mit einzubeziehen, da hier bauliche Maßnahmen für eine geänderte Verkehrsführung erforderlich sind, teilt Bürgermeister Brandt mit.