Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

  1. Der Rat der Gemeinde Berge beschließt für die im Vorentwurf dargestellten Flächen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ in Berge aufzustellen.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Berge stimmt dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ in Berge zu und beschließt auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

Vor der Beratung des Tagesordnungspunktes gibt Bürgermeister Brandt Erläuterungen zum Bebauungsplanverfahren, wonach hier zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll und auf Grundlage dieses Vorentwurfs im Verfahren selbst noch Bedenken und Anregungen eingebracht werden können. Des Weiteren werde am Dienstag, den 28.04.2015 bei der Gaststätte Schohaus in Berge eine Anliegerversammlung stattfinden, bei der die Konzeption den betroffenen Grundstückseigentümern näher vorgestellt werden soll.

 

Die Gemeinde Berge hat bei der Samtgemeinde Fürstenau die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ in Berge beantragt. Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ in Berge sind aus folgenden Gründen erforderlich:

 

 

Die Firma Segler-Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH in Berge hat in den vergangenen Jahren eine stetige Wachstumsentwicklung vorweisen können. Nunmehr sind die Produktions- und Lagerkapazitäten in den vorhandenen Gebäuden nahezu ausgereizt, so dass für die zukünftige Entwicklung der Firma an diesem Standort entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Da der vorhandene Standort eben solche Möglichkeiten langfristig nicht bietet, ist angedacht, Erweiterungsflächen östlich der Straße „Fürstenauer Damm“ im Bereich des bestehenden Parkplatzes zu errichten, wobei es dann erforderlich ist, einen neuen Straßenverlauf für die „Friedrich-Segler-Straße“ zu schaffen, um insgesamt ein in sich abgeschlossenes vergrößertes Werksgelände zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist die Zufahrt von der L 102 – „Bippener Straße“ in die „Friedrich-Segler-Straße“ neu zu gestalten. In die Planung mit einbezogen werden sollen auch die der Firma Segler-Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH bereits gehörenden Grundstücke sowie weitere Flächen, da auf diesen Flächen zum Teil Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, so Bürgermeister Brandt.

 

Des Weiteren hat die Gemeinde Berge ein bisher als Ackerfläche genutztes Grundstück erworben, welches mitten zwischen den vorhandenen Sportplatzflächen des TUS Berge e.V. liegt. Hier ist angedacht, die erworbene Fläche als Sportplatz auszuweisen und die bisher als Sportplatz (Trainingsplatz) genutzte Fläche wieder als Gewerbefläche zu nutzen, so wie sie im bestehenden Bebauungsplan „Industriegebiet“ in Berge ausgewiesen ist. Im Zuge der Bauleitplanung soll der aus dem Jahre 1964 stammende Bebauungsplan „Industriegebiet“ mit überplant werden, was seitens des Landkreises Osnabrück bereits seit Jahren gefordert wird, da die bisherige Festsetzung als „Industriegebiet“ rechtlich nicht zutreffend ist und damit dann der benannte Bereich (zukünftig) als „GE“-Gebiet ausgewiesen wird.

 

Für den Teilbereich wird es von nöten sein, dass mit einigen Grundstückseigentümern, die bereits in Interesse singnalisiert haben, Grundstückstäusche durchgeführt werden müssen, um die Straßenverlauf ändern zu können.

 

Im Rahmen des Planverfahrens sind auch Gutachten (Immissionsschutzgutachten und Lärmschutzgutachten etc.) zu erstellen, um für die anliegende Wohnbebauung die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu erhalten.

 

Der vorliegende Planentwurf sei eine gute Lösung, so Beigeordneter Kamp, nur ist es sicherlich fraglich, ob alle Beteiligten, sowohl die Gewerbetreibenden als auch die Anwohner, mit dieser Maßnahme zufrieden sind. Es ist sinnvoll, dass sowohl die Interessen der Anwohner (Verkehrsberuhigung, Lärmreduzierung durch Verlagerung der Produktion etc.) als auch die der Gewerbetreibenden (Erweiterungsmöglichkeiten) gleichermaßen berücksichtigt werden.

 

Ratsherr Gappel ergänzt, dass es sich beim vorliegenden Plan um einen Entwurf handele, der durch die entsprechenden Rückmeldungen im Planverfahren noch verändert werden könnte, wobei im gesamten Verfahren „Transparenz“ gegeben sein sollte und auch die jeweiligen Bedenken und Anregungen der Anwohner und Anlieger berücksichtigt werden sollten.

 

Die Mitglieder des Rates sind sich einig darüber, dass entsprechende Bedenken und Anregungen in den Planungsprozess mit einfließen und verweisen darauf, dass man für konstruktive Änderungswünsche dankbar sei.