Der Rat
beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):
- Der Rat der Gemeinde Berge beschließt für die im Vorentwurf dargestellten Flächen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ in Berge aufzustellen.
- Der Rat der Gemeinde Berge stimmt dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ in Berge zu und beschließt auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
Vor der Beratung des
Tagesordnungspunktes gibt Bürgermeister Brandt Erläuterungen zum
Bebauungsplanverfahren, wonach hier zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst
werden soll und auf Grundlage dieses Vorentwurfs im Verfahren selbst noch
Bedenken und Anregungen eingebracht werden können. Des
Weiteren werde am Dienstag, den 28.04.2015 bei der Gaststätte Schohaus in Berge
eine Anliegerversammlung stattfinden, bei der die Konzeption den betroffenen
Grundstückseigentümern näher vorgestellt werden soll.
Die
Gemeinde Berge hat bei der Samtgemeinde Fürstenau die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“
in Berge beantragt. Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und die
Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbepark Friedrich-Segler-Straße“ in
Berge sind aus folgenden Gründen erforderlich:
Die Firma Segler-Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH in
Berge hat in den vergangenen Jahren eine stetige Wachstumsentwicklung vorweisen
können. Nunmehr sind die Produktions- und Lagerkapazitäten in den vorhandenen
Gebäuden nahezu ausgereizt, so dass für die zukünftige Entwicklung der Firma an
diesem Standort entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden
müssen. Da der vorhandene Standort eben solche Möglichkeiten langfristig nicht bietet,
ist angedacht, Erweiterungsflächen östlich der Straße „Fürstenauer Damm“ im
Bereich des bestehenden Parkplatzes zu errichten, wobei es dann erforderlich
ist, einen neuen Straßenverlauf für die „Friedrich-Segler-Straße“ zu schaffen,
um insgesamt ein in sich abgeschlossenes vergrößertes Werksgelände zu erhalten.
In diesem Zusammenhang ist die Zufahrt von der L 102 – „Bippener Straße“ in die
„Friedrich-Segler-Straße“ neu zu gestalten. In die Planung mit einbezogen
werden sollen auch die der Firma Segler-Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH
bereits gehörenden Grundstücke sowie weitere Flächen, da auf diesen Flächen zum
Teil Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, so Bürgermeister
Brandt.
Des
Weiteren hat die Gemeinde Berge ein bisher als Ackerfläche genutztes Grundstück
erworben, welches mitten zwischen den vorhandenen Sportplatzflächen des TUS
Berge e.V. liegt. Hier ist angedacht, die erworbene Fläche als Sportplatz
auszuweisen und die bisher als Sportplatz (Trainingsplatz) genutzte Fläche
wieder als Gewerbefläche zu nutzen, so wie sie im bestehenden Bebauungsplan
„Industriegebiet“ in Berge ausgewiesen ist. Im Zuge der Bauleitplanung soll der
aus dem Jahre 1964 stammende Bebauungsplan „Industriegebiet“ mit überplant
werden, was seitens des Landkreises Osnabrück bereits seit Jahren gefordert
wird, da die bisherige Festsetzung als „Industriegebiet“ rechtlich nicht
zutreffend ist und damit dann der benannte Bereich (zukünftig) als „GE“-Gebiet
ausgewiesen wird.
Für den
Teilbereich wird es von nöten sein, dass mit einigen Grundstückseigentümern,
die bereits in Interesse singnalisiert haben, Grundstückstäusche durchgeführt
werden müssen, um die Straßenverlauf ändern zu können.
Im
Rahmen des Planverfahrens sind auch Gutachten (Immissionsschutzgutachten und
Lärmschutzgutachten etc.) zu erstellen, um für die anliegende Wohnbebauung die
entsprechenden Schutzmaßnahmen zu erhalten.
Der
vorliegende Planentwurf sei eine gute Lösung, so Beigeordneter Kamp, nur ist es
sicherlich fraglich, ob alle Beteiligten, sowohl die Gewerbetreibenden als auch
die Anwohner, mit dieser Maßnahme zufrieden sind. Es ist sinnvoll, dass sowohl
die Interessen der Anwohner (Verkehrsberuhigung, Lärmreduzierung durch Verlagerung
der Produktion etc.) als auch die der Gewerbetreibenden
(Erweiterungsmöglichkeiten) gleichermaßen berücksichtigt werden.
Ratsherr
Gappel ergänzt, dass es sich beim vorliegenden Plan um einen Entwurf handele,
der durch die entsprechenden Rückmeldungen im Planverfahren noch verändert
werden könnte, wobei im gesamten Verfahren „Transparenz“ gegeben sein sollte
und auch die jeweiligen Bedenken und Anregungen der Anwohner und Anlieger
berücksichtigt werden sollten.
Die
Mitglieder des Rates sind sich einig darüber, dass entsprechende Bedenken und
Anregungen in den Planungsprozess mit einfließen und verweisen darauf, dass man
für konstruktive Änderungswünsche dankbar sei.