Sitzung: 06.06.2006 Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: FB 5/092/2006
Stadtdirektor Kamlage erläutert einleitend, dass Herr Garthaus gebeten wurde, an der heutigen Sitzung teilzunehmen. Der hat jedoch mitgeteilt, auf dem Weg hierher im Stau zu stehen, so dass der Vortrag zu diesem Tagsordnungspunkt durch Frau Kolosser erfolgt. Diese trägt vor, dass der bereits 1985 eingeleitete Bebauungsplan durch verschiedene Anpassungen mehrfach öffentlich ausgelegt werden musste, so dass sich das Verfahren auf über 20 Jahre hingezogen hat. Sie erläutert die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.
Danach empfiehlt der
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):
1. Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 3 BauGB:
1.1 Unterhaltungs-
und Landschaftspflegeverband Nr. 94 „Große Aa“, Lingen, vom 18.04.2006:
Beschlussvorschlag:
Für die Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem Baugebiet in die Plümpe (Gewässer III. Ordnung) ist gemäß § 10 des Nds. Wassergesetzes frühzeitig eine Erlaubnis zu beantragen
1.2 Wasserverband
Bersenbrück vom 27.04.2006:
Beschlussvorschlag:
Die Anregungen und Hinweise sind zu beachten.
2. Stellungnahmen
einzelner Bürger liegen nicht vor.
3. Satzungsbeschluss gem.
§ 10 BauGB:
Der Bebauungsplan Nr.
31 „Gewerbegebiet Sellberg“ mit baugestalterischen Festsetzungen der Stadt
Fürstenau einschließlich Begründung und Grünordnungsplan wird unter
Berücksichtigung der zum Ergebnis der Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
BauGB und der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB gefassten
Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.