Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10

Stadtdirektor Kamlage erläutert einleitend, dass Herr Garthaus gebeten wurde, an der heutigen Sitzung teilzunehmen. Der hat jedoch mitgeteilt, auf dem Weg hierher im Stau zu stehen, so dass der Vortrag zu diesem Tagsordnungspunkt durch Frau Kolosser erfolgt. Diese trägt vor, dass der bereits 1985 eingeleitete Bebauungsplan durch verschiedene Anpassungen mehrfach öffentlich ausgelegt werden musste, so dass sich das Verfahren auf über 20 Jahre hingezogen hat. Sie erläutert die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Danach empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

1. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 3 BauGB:

 

1.1  Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Nr. 94 „Große Aa“, Lingen, vom 18.04.2006:

 

Beschlussvorschlag:

       Für die Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem Baugebiet  in die Plümpe (Gewässer III. Ordnung) ist gemäß § 10 des Nds. Wassergesetzes frühzeitig eine Erlaubnis zu beantragen

 

 

1.2  Wasserverband Bersenbrück vom 27.04.2006:

 

       Beschlussvorschlag:

       Die Anregungen und Hinweise sind zu beachten.

 

 

2.    Stellungnahmen einzelner Bürger liegen nicht vor.

 

 

3.    Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB:

       Der Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Sellberg“ mit baugestalterischen Festsetzungen der Stadt Fürstenau einschließlich Begründung und Grünordnungsplan wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB und der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.