Ein Bürger bemängelt, dass zwei der im Wasserschutzgebiet Ohrte im Öko-Konto der Stadt Fürstenau geplanten Ausgleichsflächen bis heute nicht hergestellt sind.

Herr Brokmann erklärt, dass eine Umsetzung von zugewiesenen Ausgleichsmaßnahmen nicht zwingend sofort notwendig ist.

 

Ferner fragt eine Bürgerin nach, ob der durch die geplanten Windenergieanlagen erzeugte Strom überhaupt abgenommen werden kann. Samtgemeindebürgermeister Trütken gibt zu verstehen, dass es nicht die Aufgabe der Kommunalpolitik ist, den grundsätzlichen Wechsel auf erneuerbare Energien zu regeln.

 

Auf die Kritik einer Bürgerin, dass eine Planung vom Bund über das Land und die Landkreise hin zu den Kommunen sinnvoll wäre, gibt Herr Samtgemeindebürgermeister Trütken zur verstehen, dass diese bereits heute stattfindet.

 

Darüber hinaus kommt die Frage auf, warum auf engstem Raum immer mehr Windenergieanlagen im Landkreis Osnabrück errichtet werden sollen und wer für die Folgen des Infraschalls haftet.

Samtgemeindebürgermeister Trütken erklärt, dass sich die Beteiligten zunächst an die gesetzlichen Vorgaben zu halten haben. Wenn sich jemand in seinen Rechten verletzt sieht, steht es ihm frei, Klage zu erheben. Bis heute habe er mehrfach versucht, durch Gespräche mit beteiligten Planern und Investoren die Anzahl der Windenergieanlagen zu verringern. Dies sei ihm mit Einschränkungen gelungen, so dass er in dieser Hinsicht ein gutes Gewissen habe.

 

Im Weiteren verliest ein Bürger einen Brief, der die Sichtweise der Bürgerinitiative Sellberg-Utdrift widerspiegeln soll. Er kündigt abschließend an, dass die Initiativen den Klageweg gegen die Samtgemeinde Fürstenau beschreiten werden.

 

Auf die Nachfrage eines Zuhörers, ob der in einer der letzten Sitzungen des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschusses erwähnte Uhu in den letzten Untersuchungen berücksichtigt wurde, gibt Herr Brokmann bekannt, dass dieser bisher nicht berücksichtigt wurde. Er bittet darum, den Hinweis schriftlich mitzuteilen und den genauen Standort zu benennen.

Ferner möchte der Zuhörer wissen, inwiefern die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der 45. Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wird. Herr Desmarowitz erklärt, dass der überplante Bereich auch in der Vergangenheit bei der Einhaltung von Abständen bereits als Siedlungsbereich angesehen wurde. Mit der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes wird diese Einstufung lediglich dokumentiert und gefestigt.

 

Auf Anfrage erklärt Samtgemeindebürgermeister Trütken, dass die Samtgemeinde Fürstenau sich mit der RROP-Änderung befassen wird.

 

Abschließend erkundigt sich ein Zuhörer, ob das denkmalgeschützte Heimathaus in Fürstenau-Settrup überhaupt bei den Planungen berücksichtigt wurde. Herr Desmarowitz erwidert, dass das Heimathaus als Einzelgebäude bei der Aufstellung der Bebauungspläne Berücksichtigung finden wird.