Ein Zuhörer fragt unter Bezug  auf die Behandlung des Tagesordnungspunktes 7 an, wer die Kosten für den Kostenvoranschlag trägt. Von der Verwaltung wird erklärt, dass bei einem Anschluss die Kosten vom Anschlussnehmer über die 80 % ./. 20 % Regelung zu erstatten sind. Sollte es zu keinem Anschluss kommen, werden die Kosten von der Samtgemeinde Fürstenau getragen. Auf die Frage, ob noch weitere Kosten auf den Grundstückeigentümer zu kommen, erklärt die Verwaltung, dass die Herstellungskosten vom Haus bis zum Schacht noch vom Eigentümer zu tragen sind.

 

Auf die Frage eines Anwohners der Einigkeitsstraße in Lonnerbecke, wie dort abrechnungstechnisch verfahren wird, erklärt die Verwaltung, dass für die Grundstücke im Bereich der Siedlung „Einigkeitsstraße“, die mittels Freigefälleleitung an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden können, Beiträge nach der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung erhoben werden.