Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

1.         Die Samtgemeinde Fürstenau stellt den Grundstücksanschluss für die Schmutzwasserbeseitigung im Drucksystem (Anschlusskanal vom Hauptsammler bis einschließlich Pumpenschacht mit Pumpe) an der Grenze auf dem zu entwässernden Grundstücks her.

 

2.       Der Anschlussnehmer hat auf seine Kosten die Entwässerungsanlage auf seinem Grundstück nach den jeweils geltenden Regeln der Technik und den Bestimmungen der Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde Fürstenau herzustellen. Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach ihrer Abnahme durch die Samtgemeinde Fürstenau in Betrieb genommen werden.

 

3.       Die Wartung, Unterhaltung, Reparatur und ggf. die Erneuerung der Pumpstationen obliegt der Samtgemeinde Fürstenau. Die Herstellung des Stromanschlusses und die anfallenden Stromkosten hat der Anschlussnehmer zu übernehmen.

 

4.         Der Anschlussnehmer hat sich im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zu verpflichten, den vorgenannten Regelungen zuzustimmen und 80 % der Kosten, die der Samtgemeinde Fürstenau entstehen, zu erstatten. Dabei sind die Kosten des Anschlusses vorab konkret durch ein Ingenieurbüro zu ermitteln. Auf die Erhebung von Anschlussbeiträgen nach der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Fürstenau wird verzichtet.

 

5.    Sofern die vorgenannten Regelungen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar sind oder der Anschlussnehmer einen anderen Standort für die Pumpstation wünscht, können Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Dabei sind die zusätzlichen  Mehrkosten in voller Höhe von dem Anschlussnehmer zu erstatten. 

 

 


Samtgemeindebürgermeister Kamlage erklärt, dass der Landkreis Osnabrück zurzeit die Kleinkläranlagen in der Gemeinde Bippen untersucht. Zuvor wurde die Untersuchung in der Gemeinde Berge durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass in der Gemeinde Berge etliche Anlagen bemängelt worden sind. Aus diesem Grunde liegen der Samtgemeinde Fürstenau, auch aus dem Bereich der Gemeinde Berge, einige Anträge auf Anschluss an den Schmutzwasserkanal vor. In der letzten Werksausschusssitzung wurde ein Vorschlag zur Behandlung von zukünftigen Anträgen unterbreitet, der in die Fraktionen zur weiteren Beratung verwiesen worden ist.

 

 

Er führt aus, dass die Punkt 1 und 5 wie folgt abgeändert werden sollten:

 

Pkt. 1: …..an der Grenze auf dem zu entwässernden Grundstücks her.

 

Pkt. 5:    Sofern die vorgenannten Regelungen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar sind oder der Anschlussnehmer einen anderen Standort für die Pumpstation wünscht, können Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Dabei sind die zusätzlichen  Mehrkosten in voller Höhe von dem Anschlussnehmer zu erstatten. 

 

Samtgemeindebürgermeister Kamlage erklärt, dass es eine Gebührenkalkulation für die Schmutzwassergebühren gibt. Die Kosten, die nicht gedeckt werden können, werden über die Schmutzwasserkanalgebühren von jedem einzelnen Gebührenzahler mitgetragen.

 

I. stellv. Vorsitzender, Ratsherr Wolting erklärt für die SPD-Fraktion, dass ihnen die 80 % ./. 20 % Lösung zulasten der Anschlussnehmer zu hoch erscheint und schlägt daher eine 50 % ./. 50 % Regelung vor.

 

Beigeordneter Bertke führt aus, dass eine 50 % ./. 50 % zwangsläufig zu einer Erhöhung der Gebühren führen würde, da die 50 % über den Gebührenhaushalt gedeckt werden müssten.

 

 

 


Nach längerer Aussprache beschließt der Werksausschuss mit 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen: