Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10

Die Samtgemeinde Fürstenau begrüßt die Initiative des Handwerkerrings und des Arbeitskreises Archäologie und Stadtgeschichte für Fürstenau e. V. ausdrücklich.

 

 

 


Samtgemeindebürgermeister Trütken gibt vor Beginn der Präsentation durch den Arbeitskreis Archäologie und Stadtgeschichte bekannt, dass er bereits vorab vom NDR um ein Interview zu diesem Tagesordnungspunkt gebeten wurde.

 

Samtgemeindeamtsrat Wagener gibt in einem weiteren kurzen Vorwort bekannt, dass seit Juni 2014 erste Konzepte entwickelt wurden, vor allem durch den Mitinitiator Herrn Werner Pries, 1. Vorsitzender des Arbeitskreises Archäologie und Stadtgeschichte , und diese nun erstmalig der Öffentlichkeit präsentiert werden können.

 

Herr Pries erläutert zu Beginn seiner Ausführungen, dass der historische Markt im Jahr 2013 als Initialzündung für diese Idee gilt. Das damalige Publikum, welches aus der gesamten Region kam, sei mit Nachfragen in diese Richtung der Auslöser für die ersten konkreteren Überlegungen gewesen.

 

Weiter führt Herr Pries aus, dass nach der Reaktivierung des Arbeitskreises Archäologie und Stadtgeschichte zunächst Frau Sieve, die Leiterin von der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Osnabrück, über die Pläne informiert wurde. Von ihr wurde bereits Zustimmung signalisiert.

 

Herr Pries stellt bei der Projektbeschreibung fest, dass bis zum Jubiläum im Jahr 2020 die Mitglieder des Handwerkerrings beabsichtigen, das alte Gefängnis komplett zu sanieren. Entstanden ist das Gefängnis im Jahr 1720. Die ehemalige Funktion lässt sich nach Auskunft von Herrn Pries noch heute gut an den massiven Türen und vergitterten Fenstern erkennen.

Laut Herrn Pries ist unter anderem geplant, dass Gäste in den alten Zellen des Gefängnisses übernachten können und damit ein wenig Gefängnisatmosphäre erhalten. Zusätzlich soll ein Anbau für Aufenthalts- und Sanitärräume entstehen. Individuelle Bewirtungsvarianten könnten in Absprache mit der örtlichen Gastronomie angeboten werden.

 

Das Betreibermodell muss nach Auskunft von Samtgemeindeamtsrat Wagener im Detail noch erarbeitet werden.

 

Herr Dipl.-Ingenieur Flehr berichtet, dass sowohl der zeitgemäße Brandschutz als auch die Auflagen bei den Fluchtwegen im Sanierungsplan berücksichtigt und erfüllt werden können. Unter anderem deshalb sei für den Anbau ein Flachdach mit Lichtkuppeln und Belüftungsmöglichkeiten vorgesehen.

 

Fraktionsübergreifend ist man sich darüber einig, dass das Finanzierungskonzept des Projektes entscheidend für dessen Realisierung ist. Einigkeit besteht auch darin, dass das Projekt grundsätzlich zu unterstützen ist, es sich jedoch nicht zu einem Zuschussgeschäft für die Samtgemeinde Fürstenau entwickeln darf. Die Erarbeitung eines belastbaren Finanzierungskonzeptes vor Maßnahmenbeginn ist daher zwingend erforderlich für einen erfolgreichen Abschluss der Sanierung.

 

 

 

 


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschuss empfiehlt nach reger Diskussion einstimmig (10 Ja-Stimmen):