Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

a)  Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2015 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                          14.045.500 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                              14.045.500 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                       6.600 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             13.386.600 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf            13.000.200 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                       60.900 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    499.700 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 438.800 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                672.700 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                               -286.300 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    13.886.300 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   14.172.600 €

 

                                                                                                                                         

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 438.800 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 132.000 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2.200.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2015 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                     

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2014 – 2018 wird beschlossen.


Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend geht kurz auf die kleineren Änderungen, die sich nach der Vorstellung des Haushalts in der Dezember-Ratssitzung noch ergeben haben, ein und teilt mit, dass sich aufgrund der Neuberechnung der Einwohnerzahlen zum 30.06.2014 der Überschuss im Ergebnishaushalt von 3.000 € auf nunmehr 6.600 € erhöht.

 

Beigeordneter Tolsdorf führt aus, dass sich die einzelnen Ausschüsse vorab intensiv mit den Veranschlagungen im Haushaltsplan auseinandergesetzt haben, mit dem Ergebnis, dass nun ein ausgeglichener Haushalt zur Abstimmung vorliege. Dieses sei ein schöner Erfolg.

Auch Beigeordneter Spree ist der Meinung „das Klassenziel sei erreicht“. Der Haushalt ist durchkonsolidiert. Für die nächsten Jahre müssten jedoch vermutlich einige weitere Stellschrauben angegangen werden.

 

Samtgemeindebürgermeister Trütken bedankt sich bei den Ratsmitgliedern und bei Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend für die konstruktiven Beratungen.

 

Ratsherr Oldenhage äußert erneut Kritik an der Streichung des Sachkostenzuschusses für Schüler aus der Samtgemeinde an die Marienschule in Schwagstorf. Er hält diese Streichung im Rahmen der Konsolidierung für falsch, wird aber dennoch dem Haushaltsentwurf 2015 zustimmen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (25 Ja-Stimmen):