Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltung: 1

1. Für den Bereich der historischen Fürstenauer Altstadt ist eine Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB aufzustellen.

 

2. Für das Haushaltsjahr 2016 ist erneut die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu beantragen. Die Finanzierung ist vor Antragstellung mit dem Landkreis Osnabrück abzustimmen.


Einführend erläutert Stadtdirektor Trütken, dass die städtebauliche Entwicklung der Fürstenauer Innenstadt aufgrund eines tiefgreifenden Strukturwandels zu überdenken ist. Vermehrt liegen der Verwaltung Anträge auf die Zulassung von Wohnnutzungen im Erdgeschoss im Bereich der Innenstadt vor. Außerdem weist er darauf hin, dass die Mittel der Städtebauförderung aufgestockt und der Eigenanteil der Kommunen gesenkt wurden.

 

Samtgemeindeamtsrätin Kolosser berichtet, dass seit 2008 jährlich Städtebaufördermittel beantragt, diese allerdings bislang nicht bewilligt wurden. Nunmehr wurde mit Erlass vom 28.01.2015 der Eigenanteil auf 20 Prozent gesenkt. Für die Neubeantragung von Fördermitteln müssten die vorliegenden Unterlagen überarbeitet werden, da sie bereits aus dem Jahr 2007 stammen. Außerdem ist für die Förderung von Einzelmaßnahmen die Aufstellung einer Erhaltungssatzung sinnvoll. Ohne die Aufstellung einer Erhaltungssatzung ist es zurzeit möglich, Gebäude in der Innenstadt, die nicht dem Denkmalschutz unterliegen, genehmigungsfrei abzureißen.

 

Stadtdirektor Trütken weist drauf hin, dass der Förderantrag bis zum 01.06.2015 beim Ministerium zu stellen ist. Unterlagen können nachgereicht werden.

 

Frau Wolke-Höveler erklärt auf Anfrage, dass die Werbegemeinschaft Fürstenau Interesse daran hat, die Geschäftslokale in der Großen Straße vom Café West bis zur Eisdiele zu erhalten. Für sonstige Fälle sollten Einzelentscheidungen getroffen werden, da teilweise der Verfall von Einzelgebäuden zu befürchten ist und einige Ladenflächen bereits seit 10 Jahren ungenutzt sind.


Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mehrheitlich (10 Ja-Stimmen; 1 Enthaltung):