Der Ratsvorsitzende eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung des Rates der Samtgemeinde Fürstenau.

Er bittet unter Hinweis auf die verkürzte Ladungsfrist nach § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau, die heutige Tagesordnung um den Punkt Ö 16 – Schulträgerschaft für die IGS Fürstenau – zu erweitern. Durch die vorstehende Änderung erhalten die bisherigen Tagesordnungspunkte Ö 16 bis Ö 20  nunmehr die Ziffern Ö 17 bis Ö 21.

 

Von den Mitgliedern des Samtgemeinderates werden keine Bedenken gegen die vorstehende Änderung der Tagesordnung erhoben.