Beschluss: einstimmig

I. Abstimmung:

 

Angebotseinholung/Beschränkte Ausschreibung für den Strombezug für die Straßenbeleuchtung im Jahr 2017 auch bei Ökostromanbietern (neben den regionalen Versorgern)

 

Ergebnis:

 

            3 Ja-Stimmen

            10 Nein-Stimmen

 

 

II. Abstimmung

 

Beschränkte Ausschreibung für den Strombezug für die Straßenbeleuchtung 2017 mit einem Liefervolumen von 82.000 kW/h am 05.03.2015, wobei sich die Preisbindung nur auf den Arbeits- und Grundpreis für Strom beziehen und alle anderen Entgelte entsprechend der gesetzlichen Regelungen beziehungsweise der von der Bundesnetzagentur genehmigten Preise entrichtet werden sollten. Ferner soll vereinbart werden, dass die Gemeinde Berge einen festen namentlich benannten Ansprechpartner haben möchte. Der Abschlag sollte monatlich in zwölf gleich bleibenden Raten beruhend auf dem Prognosewert von 82.000 kW/h erfolgen und die Jahresrechnung muss bindend bis zum 28.02.2018 erfolgen. Die Ausschreibung sollte sich vorwiegend an regionale Versorger richten.

 

Die Gemeinde Berge beteiligt sich nicht wieder an der landkreisweiten Ausschreibung zum Strombezug für die Straßenbeleuchtung.

 

Ergebnis:

 

            13 Ja-Stimmen (einstimmig)


Zu Beginn des Jahres 2011 ist unter Federführung des Landkreises Osnabrück eine Ausschreibung über Stromlieferungen für den Landkreis Osnabrück und seine Mitgliedskommunen durchgeführt worden. Diese europaweite Ausschreibung hat damals die in Hamburg ansässige Firma LichtBlick AG (jetzt LichtBlick SE) gewonnen. Durch den Samtgemeindebürgermeister Selter ist für das Bezugsgebiet der Samtgemeinde Fürstenau am 12.12.2011, also auch mit Wirkung für die Gemeinde Berge, der entsprechende Vertrag unterzeichnet worden. Dieser Vertrag läuft noch bis zum 31.12.2016.

 

Mit den gebotenen Leistungen der LichtBlick SE besteht höchste Unzufriedenheit, insbesondere gibt es keinen festen Ansprechpartner im Servicebereich und man hat dort bis heute noch nicht verstanden, dass die Abrechnung der Straßenbeleuchtung ohne Messzähler erfolgt. Der Energieverbrauch der Gemeinde Berge für die Straßenbeleuchtung ist aufgrund der Umrüstung auf Induktions- beziehungsweise LED-Leuchtmittel stark rückläufig, teilt Bürgermeister Brandt mit.

 

Für das gesamte Gemeindegebiet belief sich der Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum 01.07.2010 bis 30.06.2011 auf 276.341 kw/h. Im Jahr 2012 betrug der Verbrauch 248.081 kW/h und im Jahr 2013 169.495 kW/h. Im Januar 2015 wurde die Umrüstung der Kofferleuchten auf LED-Technik vollständig abgeschlossen. Nach einer Prognoseberechnung wird sich der zukünftige Gesamtenergiebedarf der Straßenbeleuchtung auf rund 82.000 kW/h pro Jahr belaufen.

 

Der reine Preis für die Stromarbeit beträgt derzeit bei der LichtBlick SE 5,28 ct/kW/h (netto).

 

Hinzu kommen die Nebenabgaben die von der LichtBlick SE erhoben und entsprechend weitergeleitet werden.

 

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

- Mehrkosten nach dem EEG            5,77  ct/kW/h

- Stromsteuer                                      2,05  ct/kW/h

- Netzentgelt Stromarbeit                    4,75  ct/kW/h

- Konzessionsabgabe                          1,32  ct/kW/h

- Mehrkosten nach dem KWKG         0,186 ct/kW/h

- Umlage § 19 (2) StromNEV             0,379 ct/kW/h

- Offshore Haftungsumlage                0,250 ct/kW/h

 

Neben diesen verbrauchsabhängigen Kosten sind Grund- und Abrechnungsgebühren an den Netzbetreiber in Höhe von 782,40 € (netto) zu entrichten. Alle Entgelte unterliegen der vollen Umsatzbesteuerung mit 19 %. Der Gesamtpreis je kW/h beträgt so brutto 23,517 Cent, wobei lediglich der Stromarbeitspreis durch den Energielieferanten festgesetzt wird. Alle anderen Abgaben beruhen auf gesetzlichen Verpflichtungen beziehungsweise auf durch die Bundesnetzagentur festgesetzte zu erhebende Entgelte (insbesondere Netzentgelte).

 

Der Landkreis Osnabrück wird in naher Zukunft wiederum Interessenanfragen an die Gemeinden hinsichtlich einer gemeinsamen Stromausschreibung richten. Da derzeit an der Strombörse in Leipzig Stromkontingente für 2017 mit einem Preis von rund 3 Ct/kW/h gehandelt werden, ist im Januar 2015 an die RWE Deutschland AG eine unverbindliche Preisanfrage seitens der Gemeinde Berge gerichtet worden, zu welchem Preis die RWE der Gemeinde Berge im Jahr 2017 Strom liefern könnte.

 

Derzeit unterliegen die Preise insbesondere im kurzfristigen Bereich starken Schwankungen. Am günstigsten werden derzeit Kontingente für 2017 gehandelt. Hinsichtlich des Arbeitspreises für reine Stromarbeit bestehen keine Probleme bereits jetzt ein Angebot abzugeben und sich auch für 2017 vertraglich zu binden. Problematisch wird die Situation jedoch aus Sicht des Anbieters, wenn das Angebot die gesetzlichen Neben- und Netzentgelte mit umfassen soll, was sich in kalkulatorischen Aufschlägen niederschlägt.

Das unverbindliche Angebot der RWE Deutschland AG beläuft sich auf 3,60 Ct/kW/h (netto) zzgl. 90,00 € Grundgebühr je Abnahmestelle (insgesamt 180,00 € für zwei Abnahmestellen). Der Strompreis beträgt somit bei einem Verbrauch von 82.000 Kw/h = 3,82 Cent.

 

Mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück wurde diesbezüglich die vergaberechtliche Situation erörtert. Obwohl die Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe vorliegen, wird von dort eine beschränkte Ausschreibung mit mindestens drei geeigneten Unternehmen empfohlen, so Bürgermeister Brandt.

 

Für das weitere Vorgehen erscheint es angebracht, dass die Gemeinde Berge sich nicht an einer landkreisweiten Ausschreibung beteiligt. Die Gemeinde Berge sollte im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung bereits jetzt den Strombezug für die Straßenbeleuchtung 2017 mit einem Liefervolumen von 82.000 kW/h ausschreiben, wobei sich die Preisbindung nur auf den Arbeits- und Grundpreis für Strom beziehen und alle anderen Entgelte entsprechend der gesetzlichen Regelungen beziehungsweise der von der Bundesnetzagentur genehmigten Preise entrichtet werden sollten. Ferner sollte in der Ausschreibung fixiert werden, dass die Gemeinde Berge einen festen namentlich benannten Ansprechpartner haben möchte. Der Abschlag sollte monatlich in zwölf gleich bleibenden Raten beruhend auf dem Prognosewert von 82.000 kW/h erfolgen und die Jahresrechnung muss bindend bis zum 28.02.2018 erfolgen. Die Ausschreibung sollte sich vorwiegend an regionale Versorger wie beispielsweise die RWE, die EWE, die Stadtwerke Osnabrück und die Stadtwerke Bramsche richten.

 

Ratsfrau Oehmann merkt an, dass man sich in diesem Falle nicht nur auf regionale Versorger beziehen, sondern auch Ökostromanbieter mit in die Ausschreibung nehmen sollte.

 

Beigeordneter Kamp erkundigt sich, inwieweit die Gemeinde Berge sich vertraglich binden würde. Der Strompreis basiere auf dem jeweils übermittelten Angebot, wobei sich die Preisbindung nur auf den Arbeits- und Grundpreis für Strom beziehen und alle anderen Entgelte entsprechend der gesetzlichen Regelungen beziehungsweise der von der Bundesnetzagentur genehmigten Preise entrichtet werden müsste, so Bürgermeister Brandt. Der vereinbarte Preis ist für die Vertragslaufzeit bindend.