Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2015 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            2.691.600 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                2.691.600 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                     22.300 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               2.512.100 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              2.435.500 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                       84.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                      84.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                            0 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                  56.500 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                  20.100 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      2.596.100 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     2.576.000 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,

 

in § 3

 

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

 

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 400.000 € festsetzt,

 

in § 5

 

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 wird beschlossen.


Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2015 nebst Investitionsprogramm wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses beziehungsweise des Rates vom 17.12.2014 vorgestellt. 

 

Es ist keine Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen veranschlagt worden. Für die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten ist eine Grenze von 400.000,00 € vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2014 betrug diese Grenze noch 500.000,00 €. Die Steuersätze für die Grundsteuer A und B sowie bei der Gewerbesteuer sollen unverändert 360 v.H. betragen, so Bürgermeister Brandt.

 

Für die geplante Anschaffung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators und eines Verkehrsmessgerätes ist es aber erforderlich, dass im Investitionsplan eine Reduzierung für den Grunderwerb um 5.000,00 € erfolgt, die dann wiederum im Investitionsplan auf die Investitionen „Defibrillator“ (1.500,00 €) und „Verkehrsmessgerät“ (3.500,00 €) aufgeteilt werden beziehungsweise auszuweisen sind.

 

Beigeordneter Kamp merkt an, dass der Haushaltsplan 2015 in der Fraktion besprochen worden ist und man die angesprochenen Änderungen aufnehmen sollte.

 

Beigeordneter Hömme ergänzt, dass der Haushaltsplan ebenso in der Fraktion besprochen worden ist, wobei die finanziellen Spielräume klein seien, aber die Gemeinde Berge finanziell insgesamt gut aufgestellt sei.