Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat beschließt mehrheitlich (12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung):

 

1.    Die Verwendung eines Logos „Frackingfreie Gemeinde“ auf öffentlichen Gebäuden, Briefkopf etc. wird abgelehnt.

 

2.    Zur weiteren Positionierung wird das Schreiben an die Samtgemeinde Fürstenau weitergeleitet, damit eine samtgemeindliche Positionierung in den Fraktionen und dem Samtgemeinderat abgestimmt werden kann.


Von der Interessengemeinschaft Fracking-freies Artland e. V. ist das der Beschlussvorlage beigefügte Schreiben vom 16.12.2014 an die Gemeinde Berge geschickt worden. Bereits im letzten Jahr hat sich die Gemeinde Berge mit der Thematik „Fracking“ befasst und die Samtgemeinde Fürstenau beziehungsweise der Samtgemeinderat hat sich mit einer abschließenden Positionierung  befasst und diese beschlossen. Vor diesem Hintergrund ist hinsichtlich einer weiteren inhaltlichen Positionierung das Schreiben an die Samtgemeinde Fürstenau weiterzureichen, um dort in den Fraktionen abzustimmen, ob eine erneute ergänzende Befassung im Samtgemeinderat erforderlich ist.

 

Des Weiteren zielt das Schreiben insbesondere inhaltlich darauf ab, mit dem Logo „Frackingfreie Gemeinde“ zu werben oder dies als politische Botschaft zu symbolisieren und das entsprechende Logo beispielsweise auf den gemeindlichen Briefköpfen zu verwenden. Aus Sicht der Verwaltung kommt für die Gemeinde Berge das Logo als ergänzendes Logo auf dem gemeindlichen Briefkopf nicht in Betracht. Hier sollte unseres Erachtens auch eine klare Aussage erfolgen, da für die Neutralität des gemeindlichen Schriftverkehrs eine solche Positionierung prinzipiell ausgeschlossen ist, teilt Bürgermeister Brandt mit.

 

Auch sei zu bedenken, dass eine eventuelle Genehmigung des Logos gleichzeitig auch andere Initiativen (z.B. Windkraftgegner etc.) ermuntern könnte, ebenfalls entsprechende Anträge zu stellen. Die Gemeinde Bippen wird ebenso über den Antrag entscheiden.