Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2015 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            5.475.900 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                6.500.400 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                               -1.024.500 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               4.968.800 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              5.800.200 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     433.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    520.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                   87.000 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                235.400 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                            -1.066.800 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      5.488.800 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     6.555.600 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 87.000 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2.500.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 wird beschlossen.


Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend weist darauf hin, dass aufgrund eines aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichts Göttingen der Haushaltsplan in den Jahren 2016 und 2018 hinsichtlich der Aufnahme von Krediten und Darlehen für Investitionen angepasst werden musste.

Die Begründung liegt darin, dass eine Kommune Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit nur dann einsetzen darf, wenn sie nicht zugleich Liquiditätskredite in Anspruch nimmt.

 

Ratsherr Adorf fragt, warum der Ansatz  „Baumkataster“ so hoch angesetzt ist. Seines Wissens arbeitet der Baumprüfer ehrenamtlich.

Stadtdirektor Trütken teilt daraufhin mit, dass dieser nicht ehrenamtlich arbeitet. Außerdem geht es bei der Prüfung des Baumbestandes um die Begutachtung der Verkehrssicherheit und um die Einschätzung eines Risikos, die von den Bäumen ausgehen könnte.

Samtgemeindeamtsrätin Kolosser ergänzt, dass alle Bäume im Außenbereich und an den öffentlichen Einrichtungen 2 Mal im Jahr überprüft werden.

 


Der Stadtrat beschließt mehrheitlich (18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung):