Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 19

  1. Das Haushaltssicherungskonzept 2015 wird beschlossen.

 

  1. Der Konsolidierungsprozess wird fortgeführt, solange sich die Notwendigkeit aus
    § 110 Abs. 6 NKomVG sowie aus der Erfüllung der Zielvereinbarung ergibt.

 

 


Stadtdirektor Trütken teilt mit, dass aufgrund des hohen negativen Jahresergebnisses das Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden muss. Ein Ausgleich ist auch im Finanzplanungszeitraum nicht möglich.

 

Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend ergänzt, dass kleine redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden. Die aktuellen Einwohnerzahlen liegen nunmehr vor und wirken sich auch bei der Pro Kopf-Verschuldung aus.

Die Abweichung der Pro Kopf-Verschuldung zum Landkreisdurchschnitt ist aussagekräftig.

 

Beigeordneter Santel merkt an, dass es sich um eine bedauerliche Situation handelt, die nicht planbar ist. Weitere Kürzungen sind auf der Ausgabenseite nicht möglich, da die Stadt ein erhebliches Einnahmeproblem hat.

 

Beigeordneter Wübbel pflichtet den Ausführungen von Beigeordnetem Santel bei. Er ergänzt, dass nicht nach weiteren Einsparmöglichkeiten gesucht werden kann, sondern stattdessen die Einnahmesituation verbessert werden muss. Ideen und Vorschläge sollten auch mit Blick auf die Steuereinnahmen diskutiert werden.

 

 

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):