Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 6

Die Gemeinde Bippen stimmt den von der Fa. Ortland beantragten Befreiungen  von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbgebiet“:

- Überschreitung der westlichen Baugrenze um 5,00 m auf ca. 27,5 m Länge und

- Bebauung des festgesetzten Grünstreifens

vorbehaltlich der Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden Nyenhuis und Wissmann und der Nachbarn zu.


Bürgermeister Tolsdorf berichtet, dass das Sägewerk Ortland im September des Jahres teilweise abgebrannt ist. Von dem Brand betroffen war der Hallenbereich einschl. der Holztrocknung und der Hackschnitzelanlage inkl. des Fernwärmenetzes.

Um den Wiederaufbau möglichst schnell zu realisieren, was auch aus betrieblichen Ablaufgründen zwingend notwendig ist, hat die Fa. Ortland um möglichst kurzfristige Entscheidung über ihren Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gebeten. Der Antrag umfasst folgende Befreiungen:

- Überschreitung der westlichen Baugrenze um 5,00 m auf ca. 27,5 m Länge und

- Bebauung des festgesetzten Grünstreifens.

Dieser Antrag deckt sich faktisch mit der vorherigen Bauweise, für die seinerzeit einem Antrag auf Abweichung zugestimmt wurde.

Um  die Angelegenheit nicht unnötig zu verzögern, schlägt Bürgermeister Tolsdorf vor, auf eine abschließende Beratung im Verwaltungsausschuss und Rat zu verzichten, wenn der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss dem Antrag zustimmt, die Zustimmung der beiden Fraktionsvorsitzenden und der Nachbarn vorliegt.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig (6 Ja-Stimmen):