Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Die Gemeinde Bippen verkauft den gemeindlichen Weg vor dem Grundstück Dallmann nicht.


Frau Ursula Dallmann beantragt die Aufhebung des Gemeindeweges vor ihrem Haus und dann anschließend den damit verbundenen Grunderwerb. Der Straßen- und Wegeausschuss und der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bippen haben sich mit der Angelegenheit befasst und die Verwaltung beauftragt, vor weiteren Entscheidungen die unmittelbaren Anwohner der Straße Bokel  hinsichtlich der beabsichtigten Aufhebung des Weges zu befragen.

Die Anwohner haben aufgrund der gemeindlichen Anfrage erhebliche Bedenken dargelegt, den Weg aufzuheben. Zwei wichtige Argumente der Anlieger sprechen gegen die Aufhebung des Weges:

  1. Mit der Überquerung der Kreisstraße von der Straße Bokel in die Gemeindestraße vor dem Grundstück Dallmann ist ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler vom Bokel gegeben, da diese nur die Kreisstraße überqueren müssen und anschließend auf dem unbefahrenen Straßenstück gehen können, um an die jeweilige Bushaltestelle zu gelangen.
  2. Des Weiteren wurde ausgeführt, dass schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge, wie z. B. gefüllte Güllefässer, hinter einem Trecker weitaus verkehrssicherer direkt über die Straße fahren können, als von der Straße Bokel links abzubiegen und dann als schwer beladenes Fahrzeug die Kreisstraße bis zur Abzweigung Siedlung zu fahren. Aufgrund der hohen Last ist die Anfahrgeschwindigkeit so gering, dass aus Grafeld kommende Fahrzeuge -teilweise mit 100 km/h und schneller ankommend- drohen aufzufahren.

 

Die beiden hier aufgeführten oder zusammengeführten Argumente sind ausreichend und stichhaltig genug für die Gemeinde Bippen, keine weiteren Verkaufsgespräche zu führen und vielmehr Frau Dallmann mitzuteilen, dass aufgrund der durchgeführten Befragung ein Verkauf des Weges ausgeschlossen ist.


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):