Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2015 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                    5.475.900 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                        6.500.400 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                         0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                            0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                       -1.024.500 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       4.968.800 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      5.800.200 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                             433.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                            520.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                           87.000 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                        235.400 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                    -1.066.800 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes              5.488.800 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes             6.555.600 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 87.000 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2.500.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                             360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 wird beschlossen.


Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend führt aus, dass der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2015 im Dezember 2014 noch mit einem Überschuss von 24.200 € eingebracht werden konnte. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2015 weist einen Fehlbedarf in Höhe von -1.024.500 € aus. Ursächlich hierfür sind erhebliche Einbrüche auf der Ertragsseite durch Gewerbesteuererstattungen für das Jahr 2014, die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2015 und hohe Umlagezahlungen aufgrund der Steuermehreinnahmen 2013/2014. Die vorgenommenen Änderungen sowie die Finanzlage der Stadt Fürstenau werden von ihr erläutert.

 

Weiterhin teilt sie mit, dass sich die Investitionen und entsprechend auch die Kreditaufnahmen noch um 27.100 € erhöhen, und zwar aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 27.01.2015 zum Umlegungsverfahren „Kollenpohl“.


Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderungen empfiehlt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig: