Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Das Haushaltssicherungskonzept 2015 wird ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.


Zu Beginn der Sitzung wurde den Mitgliedern des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 vorgelegt.

 

Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend verweist auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt und führt aus, dass durch den drastischen Einbruch bei den Gewerbesteuererträgen auch in diesem Jahr ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich ist. Dabei ist festzustellen, dass es nach den bereits umgesetzten umfassenden Konsolidierungsmaßnahmen und mit einer unterdurchschnittlichen Steuerkraft unmöglich ist, das Defizit 2015 auch nur annähernd zu kompensieren. Der Haushalt der Stadt Fürstenau ist „durchkonsolidiert“. Die Aufwendungen und Investitionen sind auf das notwendigste reduziert. Der Anteil der freiwilligen Ausgaben liegt einschließlich der Transportkosten zu den Kindergärten nur noch bei 1,14 % der Gesamtaufwendungen.

Als Teilerfolg der bisherigen Konsolidierungsbemühungen kann der Abbau des Altfehlbetrages zum 31.12.2013 gewertet werden. Auch der Schuldenstand zum 31.12.2014 liegt mit -282 €/EW unter dem Landkreisdurchschnitt.

 

Ratsherr Oldenhage verweist auf Seite 11 des Haushaltssicherungskonzeptes und schlägt vor, die Aufstellung der Gewerbesteuerhebesätze um die Nachbargemeinde Neuenkirchen zu ergänzen. Diese liegt im Landkreis Osnabrück und der Hebesatz ist niedriger als in Fürstenau.

 

Von der Verwaltung wird zugesagt, die Änderung vorzunehmen.

 

Abschließend bittet Ratsherr Oldenhage um Vorlage einer Aufstellung aus der hervorgeht, welche Straßenbau- und Straßenbeleuchtungsmaßnahmen noch nicht abgerechnet wurden und welche Beträge hier noch ausstehen. Außerdem sollte überlegt werden, wie die Planungskosten für die Windenergie wieder hereingeholt werden können.

Er stellt den Antrag, dass in nächster Zeit eine nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses stattfindet, in der die Finanzlage und auch die vorgenannten Punkte beraten werden sollten. Der I. stell. Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig (7 Ja-Stimmen)

 

Damit ist der Antrag angenommen.


Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: