Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2015 wird ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Gruppen verwiesen.


Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend stellt den Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2015, der derzeit Gesamterträge in Höhe von 14.010.300 € und Gesamtaufwendungen in Höhe von 14.142.000 € und somit im Jahresergebnis ein Minus von 131.700 € aufweist, vor.

Sie macht deutlich, dass damit die Samtgemeinde die Zielvereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück nicht erfüllen kann. Gespräche mit dem Landkreis wurden bereits vereinbart. Eine vorherige Absprache mit den Fraktionen sei jedoch wünschenswert.

 

Weiterhin beschreibt sie die wesentlichen Ertragspositionen, wie Schlüsselzuweisungen und Samtgemeindeumlage, aber auch öffentlich-rechtliche Entgelte, z.B. Verwaltungsgebühren, privatrechtliche Entgelte, z.B. Mieten und Erstattungen der Mitgliedsgemeinden für Bauhofleistungen.

Als wesentliche Aufwandspositionen sind die Zuschüsse an die Kindergärten, Bewirtschaftungsund Unterhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke, Planungskosten, Fahrzeugunterhaltung, Abschreibungen, Zinsaufwendungen und Personalkosten zu benennen. Die reinen Personalkosten sind gesunken, es kommt jedoch durch die Bildung von Pensionsrückstellungen zu einer Steigerung des Betrages. Auch die Zinsaufwendungen konnten durch die Entschuldungshilfe und ein niedriges Zinsniveau reduziert werden.

Die Investitionen werden wie bisher weiterhin kategorisiert.

Zu den sachlich und zeitlich nicht aufschiebbaren Investitionen zählen die Anschaffung eines Fahrzeugs für die Feuerwehr Fürstenau und der Digitalfunk. Bei den Schulen ist eine grundsätzliche Ansatzerhöhung für die Beschaffung von Mobiliar erforderlich. Die Grundschule in Bippen benötigt eine Hausalarmierungsanlage. Auf den Bauhöfen stehen Ersatzbeschaffungen für Maschinen und Geräte an.

 

Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend erläutert nochmals, dass sich die vorhandenen Altfehlbeträge nur durch positive Jahresergebnisse abbauen lassen. Von 4,8 Mio. € aus dem Jahr 2010 sei man nunmehr – dank der Entschuldungshilfe – auf 1,1 Mio. € gesunken. Der für das Jahr 2014 eingeplante Überschuss kann voraussichtlich nicht erzielt werden, so dass die Millionengrenze auch im Jahr 2015 leider nicht unterschritten werden kann.

 

Die langfristigen Verbindlichkeiten der Samtgemeinde Fürstenau liegen seit dem Jahr 2010 unter dem Landkreisdurchschnitt und betragen zum 31.12.2015 voraussichtlich rd. 7,9 Mio. €.

 

Samtgemeindebürgermeister Trütken geht auf die Bewirtschaftungs- und Instandsetzungskosten für samtgemeindeeigene Grundstücke und Gebäude, die mit über 1,0 Mio. € veranschlagt sind, ein und erklärt, dass man die Werte erhalten aber auch die Betriebskosten senken müsse. Die  ständig steigenden Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen würden zurzeit geprüft. Die ermittelten Zahlen und Daten werden dem  entsprechenden Arbeitskreis nach den Feiertagen zur Beratung vorgelegt.

 

 

 

 


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen):