Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 20

  1. Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung zur vorgezogenen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs.1 BauGB wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Am Fürstenauer Mühlenbach“ einschließlich Begründung, Schalltechnische Beurteilung und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.
  3. Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
  4. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 23.000,-- € sind überplanmäßig bereit zu stellen.

 

 


Ratsherr Oldenhage hält die Planungen für nicht weitsichtig genug. Es herrscht wenig Platz für eine Weiterentwicklung. Man sollte die Fläche gegenüber der Settruper Str. vorbereiten.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):