Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 2

  1. Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Sportplatz am Pottebruch“ einschließlich der angrenzenden Flächen bis zur L 72 ist im Rahmen der Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Fürstenau eine Gewerbefläche auszuweisen.
  2. Auf der Grundlage des Vorentwurfs sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Nach der Vorstellung der Vorlage durch die Verwaltung gibt Ratsherr Oldenhage zu bedenken, dass bei einer Erweiterung im südlichen Bereich mit Folgekosten, beispielweise durch die zukünftige Straßenführung und einem möglichen Wertausgleich gerechnet werden muss.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss mehrheitlich (7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen):