Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

  1. Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung zur vorgezogenen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs.1 BauGB wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Am Fürstenauer Mühlenbach“ einschließlich Begründung, Schalltechnische Beurteilung und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.
  3. Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 

als Empfehlung an den Rat:

  1. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 23.000,-- € sind überplanmäßig bereit zu stellen.

 

 


Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert, dass den Ausschussmitgliedern ein geänderter Abwägungsvorschlag, ein überarbeiteter Bebauungsplanentwurf mit Begründung, sowie der bisher fehlende Umweltbericht, die Artenschutzprüfung und die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung in der heutigen Sitzung vorgelegt werden.

 

Anschließend fasst Herr Desmarowitz die Verfahrensziele und den Verfahrensstand zusammen und erläutert ausführlich die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und erklärt im Einzelnen die eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag. Herr Desmarowitz stellt den Bebauungsplanentwurf vor und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Geers, unterbricht im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern die Sitzung um 18.45 Uhr um die Einwohnerfragestunde vorzuziehen. Da keine Wortmeldungen vorliegen, wird die Sitzung um 18.46 Uhr wieder eröffnet.


Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):