Die Gemeinde Bippen stimmt dem Aufstellen des Hinweisschildes auf Gemeindegrund grundsätzlich zu,  jedoch nur, wenn eine schriftliche Zustimmung des „Mühleneigentümers“ vorliegt.


Bürgermeister Tolsdorf berichtet, dass der Heimatverein Stadt Fürstenau vor dem Haus Wendt/Lübke in Lonnerbecke ein Hinweisschild aufgestellt hat, mit dem auf die ehem. Walkmühle hingewiesen wird. Die Hauseigentümer fühlen sich durch Wanderer, die u. a. ungefragt ihr Grundstück betreten, „belästigt“ und fordern den Abbau des Hinweisschildes. Der Heimatverein vertritt die Meinung, dass das Aufstellen dieses Schildes rechtens und zulässig ist, da es sich um öffentlichen Grund handelt. Eine Abstimmung mit der Stadt Fürstenau, dem Bauhof oder der Gemeinde Bippen hat es vor dem Aufstellen des Schildes nicht gegeben.

Der Heimatverein hat zwischenzeitlich bei der Gemeinde Bippen die Erlaubnis zum Aufstellen des Schildes beantragt.


Der Jugend- Sport- und Tourismusausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):