Beschluss: einstimmig

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau stellt den Sitzverlust von Frau Sabine Schröer gem. § 52 Abs. 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG fest.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt den Mitgliedern des Samtgemeinderates eine Tischvorlage vor.

 

Auch hier wird der Sachverhalt durch den I. stellv. Ratsvorsitzenden dargestellt. Eine Stellungnahme durch die Betroffene bzw. den Betreuer erübrigt sich ebenfalls.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig: