Der
Straßen- und Wegeausschuss empfiehlt einstimmig:
1. Vor dem Haus „Neuenkamp 17“ (Glindhaus) ist eine Straßenleuchte – Pilzleuchte – aufzustellen.
2. 50 % der entstehenden Kosten für die Verlegung des Beleuchtungskabels und der Leuchte, siehe vorstehende Ziffer 1, sind von den Anliegern Glindhaus, Schöttler und von Below an die Stadt Fürstenau zu erstatten.