Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 17

Gemäß § 43 NKomVG weist Stellv. Bürgermeister Lühn die neuen Ratsmitglieder Frantzen und Roling auf die Ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten durch Verlesen der Texte hin. Diese Pflichten umfassen:

-       § 40 – Amtsverschwiegenheit

-       § 41 – Mitwirkungsverbot

-       § 42 – Vertretungsverbot

 

Nach der Pflichtenbelehrung nimmt Stellv. Bürgermeister Lühn die Verpflichtung gem. § 60 NKomVG vor. Er verpflichtet die Ratsmitglieder Frantzen und Roling förmlich durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.