Der Samtgemeindebürgermeister der
Samtgemeinde Fürstenau, Herr Benno Trütken, wird für die restliche Dauer der
laufenden Wahlperiode (bis 31.10.2016) als nebenamtlicher Stadtdirektor der
Stadt Fürstenau in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Stellv. Bürgermeister Lühn verliest den Inhalt des Diensteides aus § 47 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG), der dann von Stadtdirektor Trütken wie folgt nachgesprochen wird:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Er händigt Stadtdirektor Trütken die Ernennungsurkunde und einen Blumenstraß aus.
Alle Anwesenden haben sich hierzu von ihren Plätzen erhoben.
Das Ableisten des Diensteides wird anschließend mit Applaus gewürdigt. Die Gruppensprecher beglückwünschen Stadtdirektor Trütken und überreichen Blumensträuße.
Samtgemeindebürgermeister Trütken spricht seinen Dank an alle Anwesenden aus.
Der Stadtrat beschließt einstimmig (17 Ja-Stimmen):