Beschluss: Kenntnis genommen

Der I. stellv. Ratsvorsitzende verliest den Inhalt des Diensteides aus § 47 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG), der dann von Samtgemeindebürgermeister

Trütken wie folgt nachgesprochen wird:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Alle Anwesenden haben sich hierzu von ihren Plätzen erhoben.

 

Das Ableisten des Diensteides wird anschließend mit Applaus gewürdigt. Die Gruppensprecher beglückwünschen Samtgemeindebürgermeister Trütken und überreichen Blumensträuße. Auch Pfarrer Schütte gratuliert und händigt ein Buchgeschenk aus.

 

Samtgemeindebürgermeister Trütken spricht seinen Dank an alle Anwesenden aus.