Beschluss: Kenntnis genommen

Samtgemeindebürgermeister Trütken bittet, die Verpflichtung gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der heutigen Sitzung nicht nur für Herrn Fritz Wolting, sondern auch bereits für Herrn Hermann Winter, der für Frau Sabine Schröer nachrückt,  vorzunehmen, da er am heutigen Tag die Annahme der Wahl erklärt hat.

 

Von den Mitgliedern des Samtgemeinderates werden keine Einwände erhoben.

 

Gemäß § 43 NKomVG weist Samtgemeindebürgermeister Trütken die neuen Ratsmitglieder Winter und Wolting auf die Ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten durch Verlesen der Texte hin. Diese Pflichten umfassen:

-       § 40 – Amtsverschwiegenheit

-       § 41 – Mitwirkungsverbot

-       § 42 – Vertretungsverbot

 

Nach der Pflichtenbelehrung nimmt Samtgemeindebürgermeister Trütken die Verpflichtung gem. § 60 NKomVG vor. Er verpflichtet die Ratsmitglieder Winter und Wolting förmlich durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.