Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau stellt den Sitzverlust von Herrn Benno Trütken gem. § 52 Abs. 2 i. V. m. § 52 Ab. 1 S. 1 Nr. 8 NKomVG fest.
Der Sachverhalt wird durch den I. stellv. Ratsvorsitzenden dargestellt.
Eine Stellungnahme durch den neuen Samtgemeindebürgermeister Trütken erübrigt sich.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig: