Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 2

 

1.         Der Gesellschaftsvertrag der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH wird, wie in der Begründung zu dieser Vorlage dargelegt, geändert.

 

2.         Das Stammkapital der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH wird auf Euro umgestellt. Das sich in Euro ergebende Stammkapital in Höhe von 123.476,99 Euro wird einer Euroglättung zugeführt und auf 123.648,00 Euro erhöht. Der Anteil der Samtgemeinde Fürstenau an der Kapitalerhöhung beträgt 0,35 €. Die Samtgemeinde Fürstenau stimmt der Kapitalerhöhung zu.

 

3.         Für die Samtgemeinde Fürstenau erhöht sich die Verlustabdeckung um
1,88 € auf insgesamt 472,39 €.

 

4.         Die Samtgemeinde Fürstenau stimmt einer Reduzierung des Zuschussvertrags zwischen Landkreis Osnabrück und oleg vom 01.12.1995 in Höhe von 450.000 DM auf 50.000 € zu.

 

5.         Die Vertreter der Samtgemeinde Fürstenau in den Gremien der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH werden angewiesen, entsprechend der vorgenannten Beschlussfassung abzustimmen.

 

6.         Der außenplanmäßigen Ausgabe für die unter Punkt 2. genannten Kapitalerhöhung in Höhe von 0,35 € und für die unter Punkt 3. genannten Kapitalrücklagendotierung im Jahr 2014 für eventuell entstehende Verluste im Jahr 2015 in Höhe von insgesamt bis zu 472,39 € wird zugestimmt.

 

7.         Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der EU-beihilferechtlichen Zulässigkeit und der Unbedenklichkeitserklärung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde.

 

8.         Hinsichtlich der Benennung der Aufsichtsratsmitglieder werden aufgrund der Diskussion im Kreistag zwei Alternativen beschlossen:

a) 4 Vertreter: zwei Ratsmitglieder und zwei Hauptverwaltungsbeamte (alte Regelung)

b) 4 Vertreter: mindestens zwei Hauptverwaltungsbeamte und Bestimmung jeweils eines Stellvertreters durch die Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten.                                                            

 


(Beigeordneter Trütken hat bei Beratung dieses Tagesordnungspunktes im Zuhörerraum Platz genommen.)

 

Von Samtgemeindeoberamtsrätin Ahrend werden die Aufgaben der oleg erläutert. Die oleg verfolgt insbesondere die Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen, die Beschaffung und Veräußerung von Grundstücken zur Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen.

 

Der Geschäftsbereich „oleg-Projekte“ hat seinen Schwerpunkt in der konkreten Entwicklung von Gewerbeflächen im Auftrag einer Kommune. Dazu wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Außerdem wird über das Gewerbeflächenentwicklungskonzept dafür gesorgt, dass eine sinnvolle Planung und Vermarktung erfolgt, die alle Bedürfnisse der Unternehmen berücksichtigt. Weiterhin werden durch Machbarkeitsstudien Projekte in ihrer Entstehung unterstützt, z.B. der Niedersachsenpark.

 

Der Geschäftsbereich „oleg-Flächenmanagement“ ist dem Bereich „oleg-Projekte“ behilflich, und zwar soll das Flächenmanagement strategisch und perspektivisch Flächen sichern, um kürzere Projektrealisierungszeiträume zu gewährleisten, bevor ein konkreter Entwicklungsauftrag vorliegt.

 

Es ist nicht vorgesehen, dass die oleg Flächen für Windvorranggebiete erwirbt.

 

Auch Beigeordneter Tolsdorf und Ratsherr Oldenhage bekräftigen auf Nachfrage, dass die oleg mit der Windenergie nichts zu tun habe.

 

Ratsherr Oldenhage bittet, den Beschluss aufgrund der Diskussion im Kreistag hinsichtlich der Benennung der Aufsichtsratsmitglieder zu erweitern.


Der Samtgemeinderat beschließt mit 20 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen: