Beschluss: Kenntnis genommen

Der Rat einigt sich auf eine entsprechende Informationsveranstaltung mit den zuständigen Fachbehörden.


Herr Nyenhuis berichtet in seiner Funktion als Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Bippen-Restrup über die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen:

§  Früher bestand ein Flurbereinigungsverfahren quasi aus drei Bausteinen: Straßenbau, Zusammenlegung der Flächen und Entwässerung. Heute stehen anstelle der Entwässerung Naturschutzmaßnahmen.

§  Um überhaupt in eine Förderung zu kommen, sind erhebliche Naturschutzmaßnahmen erforderlich.

§  Zum Vorteil für Bippen ist, dass mit den FFH-Flächen „Bäche im Artland“ entsprechende Flächen vorhanden sind.

§  Die Straßenbaumaßnahmen im Flurbereinigungsgebiet sind abgeschlossen.

§  In etwa einem Jahr findet der 1. Planwunschtermin statt, zu dem alle Grundstückseigentümer einzeln eingeladen werden und Wünsche äußern können. Dies ist eine rein behördliche Maßnahme.

§  In dem in der Anlage beigefügten Plan sind die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen dargestellt. (Kosten-)Träger der Ausgleichsmaßnahmen Nr. 500, 501-505, 507-510, 511 und 506 ist die Teilnehmergemeinschaft; nach Herstellung der Maßnahmen Nr. 500, 501-505 und 507-510 gehen diese in das Eigentum des UHV 97, der dann auch die Pflege übernimmt. Die Maßnahme Nr. 511 geht in das Eigentum der Gemeinde über, die dann auch die Pflege übernimmt. Für die Maßnahme Nr. 506 ist noch nicht geklärt, wird die Flächen und die Pflege übernimmt.

§  Weitere Maßnahmen der Dorferneuerung (Kreuzungsbereich Hallweg, Grünlandflächen Freibad, Pflanzstreifen Schockland)  sollte beim Flächentausch pp. berücksichtigt werden.

§  Für die im v. g. Plan dargestellten zusätzlichen landschaftsgestaltenden Maßnahmen Nr. 600-602, 607 und 603-606 ist noch zu klären, wer die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen trägt und z. T. auch, wer die Flächen übernimmt und pflegt.

§  Die unter Nr. 603-606 aufgeführte Fläche ist extensives Grünland und kann später ökologisch aufgewertet werden. Die Gemeinde geht hier in Vorleistung und gibt Flächen weiter.

 

Dazu erklärt Herr Imke, dass die Gemeinde diese Flächen durchaus benötigt für Bebauungspläne und auch an Dritte weitergeben kann.

 

Herr Nyenhuis schlägt vor, dass der Rat der Gemeinde sich durch die entsprechenden Behördenvertreter und Dorferneuerungsplaner informieren lässt und dann die erforderlichen Beschlüsse in den Gremien trifft.