Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bippen vom 17.12.2001.


Der in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bippen vom  17.12.2001 festgeschriebene Stückzahlmaßstab entspricht nicht mehr dem geltenden Recht, da Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach ihren monatlichen Einspielergebnissen zu besteuern sind. Dies wird in der 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung entsprechend berücksichtigt. Außerdem wurden die Beträge in § 9 –Pauschsteuer nach festen Sätzen- angehoben und entsprechen nunmehr den Beträgen der Stadt Fürstenau.

 


Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):