Herr Fritze bemerkt zu Punkt 7, dass es sich bei den Ausführungen von Herrn Lagemann nicht um ein E-Center sondern um den EDEKA-Markt handelt. Darüber hinaus habe Herr Lagemann erklärt, dass vorrangig geprüft werden sollte, ob ein Standort in der Innenstadt für den EDEKA-Markt verfügbar sei. Erst danach sollte über eine Ausweisung außerhalb der Innenstadt nachgedacht werden.

 

Die Vorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift WFA Nr. 1/2006 vom 07.02.2006 genehmigt ist.