Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

Die Gemeinde Berge gewährt dem Förderverein der Ortsfeuerwehr Grafeld e.V. einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € für die Beschaffung und Bereitstellung eines Defibrillators.


Mit Schreiben vom 14.07.2014 hat der Förderverein der Ortsfeuerwehr Grafeld e.V., vertreten durch Herrn Andreas Triphaus, einen Zuschuss für die Beschaffung eines Defibrillators bei der Gemeinde Berge beantragt.

 

Der Defibrillator ist in Absprache mit der Feuerwehr Grafeld und der VR-Bank eG im Altkreis Bersenbrück zu einem Preis von ca. 1.800,00 € angeschafft und offiziell an die Feuerwehr Grafeld übergeben worden. Der Defibrillator wird in den Vorräumen der VR-Bank eG im Altkreis Bersenbrück untergebracht, damit dieser für die gesamte Öffentlichkeit frei zugänglich ist und auch ein Missbrauch durch Videoüberwachung vermieden werden kann. Die Instandhaltungskosten werden vom Förderverein übernommen, teilt Bürgermeister Brandt mit.

 

Die Anschaffung wurde als notwendig angesehen, da der Rettungsdienst bis zum Eintreffen in Berge, Gemeindeteil Grafeld ca. 15-20 Minuten benötige, aber durch die Verwendung eines Defibrillators beim Herzstillstand Leben gerettet werden können.

 

Der Einkauf ist wie folgt finanziert worden:

 

-       500,00 € als Spende der VR-Bank eG im Altkreis Bersenbrück

-       200,00 € als Spende der katholischen Kirchengemeinde vom Pfarrfest

-       250,00 € als Spende durch Stefan und Jürgen Apke

 

Der verbliebene (Rest-)Anteil von 850,00 € ist derzeit aus Eigenmitteln des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Grafeld e.V. finanziert worden. Da der Defibrillator für alle Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird, wird um Bezuschussung durch die Gemeinde Berge gebeten.

 

Im Verwaltungsausschuss ist die Vorgehensweise zum Antragsverfahren kritisiert worden, da der Defibrillator bereits während des laufenden Antragsverfahrens angeschafft wurde. Die Gemeinde Berge ist gerne bereit Projekte zu fördern, wobei aber vor entsprechender Umsetzung (Kauf, Herstellung etc.) die Zuschussgewährung abgewartet werden sollte. Es handele sich bei dem Defibrillator um eine lebensrettende Investition die Unterstützung erfahren sollte.