Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

Die Tagesordnung zur Sitzung des Rates Nr. 5/2014 wird um den Tagesordnungspunkt Ö 12. -  Information zur 48. und 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau erweitert. Die bisherigen Tagesordnungspunkte Ö 12. bis Ö 14. verschieben sich entsprechend.


Einwendungen gegen die Form und den Inhalt des Protokolls des Rates Nr. 4/2014 vom 16.07.2014 werden nicht erhoben. Bürgermeister Brandt stellt fest, dass somit das Protokoll des Rates Nr. 4 /2014 vom 16.07.2014 genehmigt ist.

 

Vor Behandlung der Tagesordnungspunkte weist Beigeordneter Hömme daraufhin, dass die CDU-Fraktion bereits vor der Sitzung des Rates den Antrag gestellt und in schriftlicher Form vor Beginn der Sitzungs überreicht habe, den Tagesordnungspunkt N 7. – Gewerbepark „Friedrich-Segler-Straße“ in Berge – Vorstellung städtebaulicher Rahmenplan im öffentlichen Teil der Ratssitzung zu behandeln. Als Grund wird angeführt, dass in der Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschusses der Samtgemeinde Fürstenau die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau in öffentlicher Sitzung behandelt werde und kein Grund bestehe, diesen Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Rates im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.

 

Bürgermeister Brandt weist daraufhin, dass die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau nur einen Teilbereich des hiesigen Tagesordnungspunktes N 7. umfasse und man daher die Tagesordnung im öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt „Information zur 48. und 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau“ erweitern könne.

 

Beigeordneter Hömme erklärt, dass sich die CDU-Fraktion mit diesem Vorgehen einverstanden erklären könne.