Zu Beginn der Einwohnerfragestunde erläutert Herr Wilbert, Vertreter der Grundstückseigentümer Welperort, die Planungen für das Vorranggebiet 45.6 „Welperort“. Es ist geplant, einen Mindestabstand von 600 Metern zur Wohnbebauung einzuhalten und die Windenergieanlagen von West nach Ost in einer Linie aufzustellen, so dass die Anlagen für Settrup keine optische Bedrängung darstellen.

Herr Wilbert hinterfragt kritisch, ob überhaupt Windvorranggebiete die im RROP vorgesehen sind, in der Flächennutzungsplanung gestrichen werden dürfen, da grundsätzlich eine Bindung an das RROP besteht. Sollte eine Fläche gestrichen werden, so darf dies nach Auffassung von Herrn Wilberts nicht die Fläche 45.6 „Welperort“ sein, da diese Fläche am wenigsten störend für die Settruper Bürger sein dürfte.

 

Samtgemeindebürgermeister Selter erwidert, dass es grundsätzlich verschiedene Interessenlagen gibt und es lediglich Ziel sein kann, eine rechtlich fehlerfreie Planung durchzuführen.

 

 

Ein Zuhörer gibt zu bedenken, dass zwischenzeitlich Uhusichtungen in Schale und im Fursten Forest zu verzeichnen sind. Ferner ist nach seiner Meinung der Flächennutzungsplan gem. § 1 Abs. 5 BauGB nicht statthaft. Schließlich stellt der Zuhörer die Frage, ob Herr Desmarowitz mit der Darstellung des Ergebnisses der Bürgerbefragung dessen Ernsthaftigkeit anzweifeln möchte.

 

Herr Desmarowitz erwidert, dass er lediglich die Fakten benannt hat.

 

Herr Kasper weist darauf hin, dass avifaunistische Untersuchungen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren durchgeführt werden.

 

 

Der nächste Zuhörer bemängelt, dass die Planer sowohl den Landkreis Osnabrück als auch die Samtgemeinde Fürstenau beraten. Ferner führt er aus, dass den Bürgen die Auskunft erteilt wird, dass bestimmte Belange erst in anderen Verfahren, z. B. Bebauungsplan- oder Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, geprüft werden. Er ist der Ansicht, dass die Bürger belogen werden, da bereits an Bebauungsplänen gearbeitet wird und konkrete Bauanträge vorliegen. Er kündigt an, dass die Bürgerinitiative „Sellberg-Utdrift“ rechtliche Schritte gehen wird.

 

Herr Kasper gibt zu verstehen, dass nie gesagt wurde, dass nicht parallel an Bebauungsplänen gearbeitet wird. Allerdings können es sich Planungsbüros nicht leisten, keine objektive Prüfung durchzuführen.

 

Der Zuhörer bedauert darüber hinaus, dass die Verwaltung nur die Vorgaben des RROP übernimmt. In der Samtgemeinde Fürstenau würden bereits genügend erneuerbare Energien erzeugt werden. Er beantragt, dass die Windenergieanlagen einen Abstand von 200 Metern zu Waldflächen einhalten müssen und trägt vor, dass Kompensationsflächen nicht einfach verortet werden können. Außerdem seien Kompensationsflächen im Gebiet 45.8 nicht berücksichtigt worden.

 

Herr Kasper bittet darum, die Kompensationsflächen genau zu benennen, da die Flächen bisher nicht bekannt waren. Alle bekannten Flächen wurden natürlich berücksichtigt.

 

 

Eine Zuhörerin hat den Eindruck, dass die Bürgerinnen und Bürger nur befragt werden, damit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Einflussmöglichkeiten scheint es aus ihrer Sicht nicht zu geben.

 

Samtgemeindebürgermeister Selter erwidert, dass alle vorgetragenen Belange berücksichtigt und geprüft werden.

 

 

Eine weitere Zuhörerin bittet um eine rechtliche Einschätzung, ob alle Möglichkeiten der Beteiligung und Einflussnahme für die Bürger im bisherigen Verfahrensstand ausgeschöpft wurden.

 

Frau Henze erklärt ausführlich, dass die öffentliche Beteiligung entsprechend der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung durchgeführt wird und aus ihrer Sicht alle rechtlichen Möglichkeiten für die Bürger ausgeschöpft werden.

 

Frau Dr. Engbers weist darauf hin, dass sich die Samtgemeinde am Anfang des Verfahrens befindet und alle Belange der Bürger zu beachten sind.

 

 

Ein Zuhörer erkundigt sich, ob der Landkreis Osnabrück als Genehmigungsbehörde übersprungen werden kann.

 

Frau Dr. Engbers antwortet, dass der Landkreis Osnabrück die Flächennutzungspläne genehmigen muss. Die Bezirksregierungen als nächst höhere Behörde sind seit dem Jahr 2005 abgeschafft.

 

 

Im Anschluss daran wird vom einen Zuhörer kritisiert, dass sämtliche Namen und Adressen der Bürger, die sich zum Verfahren geäußert haben, auf der Homepage der Samtgemeinde Fürstenau veröffentlicht wurden.

 

Frau Dr. Engbers macht deutlich, dass die veröffentlichten Namen und Adressen von der Homepage entfernt werden sollten. Hier dürfen lediglich die anonymisierten Anregungen und Hinweise veröffentlicht werden. Sie macht aber deutlich, dass hierfür keine gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind und es sich um Empfehlungen handelt. Außerdem ist mit der Veröffentlichung kein Verfahrensfehler verbunden. Für die Vorlagen der Ratsherren sei es allerdings erforderlich, dass alle Daten, auch die personenbezogen Daten, enthalten sind.

 

 

Herr Kasper erklärt auf Anfrage, dass die jeweilige Planungsinstitution für ihre Region aufgrund ihrer spezifischen örtlichen Begebenheiten Abstände festlegen kann. Der Windenergie muss dabei substanziell Raum gegeben werden.

 

 

Ratsherr Vorderstraße möchte wissen, ob die Samtgemeinde an das RROP gebunden ist.

 

Frau Henze verdeutlicht, dass die Regionalplanung berücksichtigt werden muss. Bei der Anpassung des Flächennutzungsplanes an die Regionalplanung sind zunächst alle im RROP ausgewiesenen Windvorrangflächen zu berücksichtigen. Es dürfen jedoch zusätzlich selbstständige Untersuchungen durchgeführt werden, die unter Umständen eine Abweichung vom RROP zulassen können. Der Handlungsspielraum ist dabei allerdings eingeschränkt.

 

 

Ein weiterer Zuhörer fragt nach, ob man die Abwägungskriterien ändern könnte.

 

Frau Dr. Engbers führt dazu aus, dass Kriterien gefunden werden müssen, die gegebenenfalls Änderungen zulassen. Diese sind dann einheitlich für das gesamte Samtgemeindegebiet anzuwenden.

 

 

Ferner wird eine Frage zum Eignungsvergleich der Flächen 45.6  „Welperort“ und 45.9 „Fürstenauer Mühlenbach“ gestellt. Aufgefallen ist, dass der Boden im „Welperort“ mit zwei und im Bereich „Fürstenauer Mühlenbach“ mit fünf bewertet ist.

 

Herr Wittstock erklärt, dass die Bewertung der Böden anhand der vom LBEG im Jahr 2008 veröffentlichten Daten erfolgt ist. Danach handelt es sich bei dem Boden im Bereich Fürstenauer Mühlenbach um Plaggenesch. Damit ist der Boden besonders schutzwürdig.

 

Da der Zuhörer zuvor berichtet hatte, dass der Grundstückseigentümer ihm gegenüber geäußert hat, dass der Boden kein Plaggenesch sei, sagt Herr Wittstock, dass dieser Hinweis jetzt noch im Flächennutzungsplanverfahren geprüft werden kann.

 

 

Der nächste Zuhörer erkundigt sich, ob es Ziel des RROP ist, regenerativen Energien allgemein oder nur der Windenergie Raum zu verschaffen.

 

Windenergie ist laut Herrn Kasper nur ein Teilziel des Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Osnabrück. Über das RROP kann durch die Ausweisung von Windvorrangflächen die Ansiedlung von Windenergieanlagen gesteuert werden. Ansonsten wären Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich privilegiert.

 

 

Auf Anfrage berichtet Samtgemeindebürgermeister Selter, dass die Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück zeitnah erfolgen wird und die nächste öffentliche Sitzung im Oktober stattfindet.

 

 

Eine Zuhörerin erkundigt sich nach der Höhe des Bundesdurchschnitts der für Windvorranggebiete ausgewiesenen Flächen und verweist dabei auf ein Urteil des OVG Sachsen-Anhalt, in dem es heißt, dass der Windenergie substanziell Raum gegeben wird, wenn die Planungsbehörde sich am Bundesdurchschnitt orientiert.

 

Herr Kasper erläutert, dass die Windenergie im Landkreis Osnabrück in substanzieller Weise berücksichtigt werden muss. Bislang gibt es keine Rechtsprechung, die eine konkrete Prozentzahl für auszuweisende Flächen vorgibt.

 

Bisher sind 0,8 % der Landkreisfläche als Windvorrangfläche ausgewiesen.

 

Frau Henze notiert sich das Urteil vom 14.05.2009 vom OVG Sachsen-Anhalt und wird es prüfen.

 

 

Samtgemeindebürgermeister Selter erklärt auf die Frage, wann die personenbezogenen Daten aus dem Internet genommen werden, dass dies umgehend erfolgen wird.