Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschusssitzung, die verschiedenen Abwägungsmöglichkeiten, insbesondere die zur Umfassung von Ortschaften durch Windparks, auf ihre Genehmigungsfähigkeit hin vom Landkreis Osnabrück überprüfen zu lassen.

 

Die Sitzung wird im Anschluss an die Beschlussfassung um 20:00 Uhr für die Dauer von 15 Minuten unterbrochen.

 


Samtgemeindebürgermeister Selter erläutert zu Beginn, dass heute die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt werden und der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschuss eine Vorberatung führt. Er teilt mit, dass am heutigen Tag zwei Anträge an den Samtgemeinderat gestellt wurden. Zum einen der Antrag, hinsichtlich der Planungsleistungen und Bewertungen eine zweite Meinung zur abschließenden planerischen Bewertung von einem weiteren Fachbüro einzuholen. Zum anderen der Antrag, Außenbereichssatzungen für die Bereiche Poggenort 26 bis 34, Bahnhof 3 bis 11, Neuenkamp 17 bis 25 und Emskamp 4 bis 10 in Settrup aufzustellen.

 

Im Folgenden erläutern Herr Desmarowitz, IPW Ingenieurplanung, sowie Herr Kasper und Herr Wittstock, Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten, ausführlich mithilfe der beigefügten Präsentation die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die Abwägungsvorschläge.

 

Am Ende der Präsentation stellen die drei Planer folgende sechs mögliche Abwägungsoptionen vor, die es zu beraten gilt:

 

  1. Um den Aspekt der Umfassung von Ortschaften für die zusammenhängend bebaute Ortslage der Stadt Fürstenau Rechnung zu tragen, wird auf die Darstellung des Änderungsbereichs 45.6 „Welperort“ verzichtet. Die Gebietskulisse der Vorranggebiete würde damit um 8,5 % reduziert.

 

  1. Darüber hinaus wird zusätzlich zum Wegfall des Änderungsbereiches 45.6 „Welperort“ auf die Umwidmung der Flächen 2 und 7 aus dem Kompensationsflächenpool „WSG Ohrte“ innerhalb des Änderungsbereichs 45.2.1 „Haneberg“ verzichtet. Die Gebietskulisse der Vorranggebiete würde damit um 10,7 % reduziert.

 

  1. Da die in der Alternativprüfung ermittelten Unterschiede relativ gering sind, könnte ggf. alternativ auch auf die Darstellung des Änderungssauschnittes 45.9 „Fürstenauer Mühlenbach“ verzichtet werden. Zwingende Voraussetzung sind neue Aspekte. Die Gebietskulisse der Vorranggebiete würde damit um 10,4 % reduziert.

 

  1. Darüber hinaus wird zusätzlich zum Wegfall des Änderungsbereichs 45.9 „“Fürstenauer Mühlenbach“ auf die Umwidmung der Flächen 2 und 7 aus dem Kompensationsflächenpool „WSG Ohrte“ innerhalb des Änderungsbereiches 45.2.1 „Haneberg“ verzichtet. Die Gebietskulisse der Vorranggebiete würde damit um 12,7 % reduziert.

 

  1. Die Gebietskulisse des RROP wird unverändert in den Entwurf zur Offenlegung der 45. Flächennutzungsplanänderung übernommen.

 

  1. Die Änderungsbereiche werden nur um die bereits dargestellten Kompensationsflächen aus dem Pool „WSG Ohrte“ reduziert. Ansonsten verbleibt die Gebietskulisse unverändert. Die Gebietskulisse der Vorranggebiete würde damit um 2,3 % reduziert.

 

Im Anschluss an den Vortrag stellt Ratsherr Spree die Frage, wie der geometrische Mittelpunkt bei der Anwendung des Gutachtens zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“, Regionaler Planungsverband Vorpommern, für Fürstenau ermittelt wurde.

Herr Wittstock erläutert, dass mittels eines GIS-Programms, wie im Gutachten vorgesehen, der Mittelpunkt der Stadt Fürstenau festgestellt wird.

 

Beigeordneter Brandt verdeutlicht daraufhin, dass es oberstes Ziel sein muss, dass keine rechtsfehlerhafte Entscheidung getroffen wird. Er geht davon aus, dass das Ergebnis noch verwaltungsgerichtlich überprüft wird.

 

Beigeordneter Brandt schlägt vor, mit dem Landkreis zu klären, ob der Aspekt der Umfassung von Ortschaften durch Windparks im RROP bewusst oder unbewusst nicht berücksichtigt wurde und ob das Gutachten beim Landkreis bekannt war oder der Aspekt von der Samtgemeinde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan berücksichtigt werden sollte.

 

Zusätzlich sollte eine schriftliche, verbindliche Stellungnahme vom Landkreis Osnabrück hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes bei Herausnahme des Änderungsbereiches 45.6 „Welper Ort“ angefordert werden.

 

Anschließend wurden die Detailfragen vom Beigeordneten Brandt zu den Umfassungswinkeln von Herrn Kasper ausführlich beantwortet.

 

Daraufhin erklärt Beigeordneter Spree, dass seine Gruppe ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen ist, eine schriftliche Anfrage an den Landkreis Osnabrück zu stellen, um abschließend rechtliche Sicherheit zu erhalten. Die Anwendung des o. g. Gutachtens wird vor allem aufgrund der topografischen Unterschiede kritisch gesehen.

 

Herr Imke regt an, im Flächennutzungsplan für die Kompensationsflächen 2 und 7 im Wasserschutzgebiet Ohrte textliche Anmerkungen aufzunehmen. Diese sollen den Hinweis enthalten, dass zukünftige Bauherren mittels eines städtebaulichen Vertrages verpflichtet werden können, alternative Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzausschuss empfiehlt nach ausführlicher Diskussion einstimmig (11 Ja-Stimmen):